Wenn Sie seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.
Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies bereits nach zwei Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.