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Dienstleistungen und Infos

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Sie sind Fachkraft und möchten Ihren Aufenthalt in Deutschland rechtlich verfestigen.

Dienstleistungen und Infos

Wenn Sie seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt.

Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ist dies bereits nach zwei Jahren Beschäftigung als Fachkraft möglich.

  • drei Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft
    • Sie müssen seit mindestens drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit einem Berufsabschluss, einem akademischen Abschluss oder in der Forschung besitzen (§ 18a, § 18b oder § 18d Aufenthaltsgesetz).
    • Die Frist verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie sind weiterhin als Fachkraft beschäftigt.
  • Altersvorsorge
    • Sie haben für mindestens 36 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
    • Wenn Sie in Deutschland eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, genügen auch 24 Monate.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
    • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
  • Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung
  • Keine Straftaten

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

  • Gültiger Pass
  • Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium in Deutschland: Nachweis über den erreichten Abschluss (Zeugnisse, Urkunden)
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Altersvorsorge:

Wartezeitenauskunft der Deutschen Rentenversicherung

oder

Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Bearbeitungsgebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrages bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde (Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache).

Die Gebühren betragen 113,- Euro.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3777 Callcenter

Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit Termin möglich

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

room

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Ausländerbüro

Team Ausbildung und Erwerbstätigkeit

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-fachkraefte@bochum.de