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Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Antrag auf Genehmigung)

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Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, dürfen aber keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Deshalb möchten Sie die Erlaubnis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen.

Unter Erwerbstätigkeit versteht man die abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer und die selbstständige Tätigkeit.

Wenn Sie

  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes -Aufenthalt aus familiären Gründen- (§ 27 - § 36) oder
  • Inhaber einer Niederlassungserlaubnis sind, 

ist Ihnen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt.

Des Weiteren ist Ihnen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (selbstständig und unselbstständig) erlaubt, wenn dies in Ihrem Aufenthaltstitel ausdrücklich erwähnt ist.

Sollten Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die nicht zu den vorgenannten Aufenthaltserlaubnissen gehört, so können Sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen.

Rechtsgrundlagen:

Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:

Formulare und Infoblätter:

Falls Sie Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ansprechperson in Verbindung

Die Gebühr für die Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hängt von der Dauer und der Art des Aufenthaltes ab.

Sie kann zwischen 30 und 250 Euro betragen. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird Ihnen im Rahmen des Antragsverfahrens genannt.

Die Gebühr können Sie nach Aufforderung bar oder mit EC-Karte (mit PIN-Nummer) an unserem Kassenautomaten bezahlen.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3777 Callcenter / Terminvereinbarungen

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
07:00 bis 14:00 Uhr

Dienstag:
07:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprache nur mit Termin möglich

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

room

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Grund Ihres Aufenthaltes.

Ausländerbüro

Team Humanitär

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-humanitaer@bochum.de
Ausländerbüro

Team Ausbildung und Erwerbstätigkeit

E-Mail Adresse
auslaenderbuero-fachkraefte@bochum.de