Die Bestgebotsverfahren zu den Vermarktungsabschnitten 11 und 12 im Quartier Feldmark sind gestartet. Für die Grundstücke ist eine Veräußerung an Investierende beziehungsweise Bauträger vorgesehen. Die Käufer werden auf Grundlage der Bestgebotsverfahren für jeden Abschnitt separat ausgewählt, wobei auch Doppelbewerbungen zulässig sind. Der beziehungsweise die Käufer sollen die Grundstücke auf Grundlage der eingereichten Konzepte und gemäß dem Bebauungsplan sowie den Gestaltungsleitlinien mit Reihen- und Gartenhofhäusern bebauen.
Im Bestgebotsverfahren erarbeiten die teilnehmenden Investierenden ein auf das jeweilige Grundstück bezogenes Konzept und unterbreiten ein Kaufpreisangebot (Mindestkaufpreis 410 Euro / qm). Eine Auswahlkommission bewertet die eingereichten Konzepte. Gemäß der Bewertung der Auswahlkommission schlägt die Verwaltung den Investierenden mit dem besten Gebot (Kombination aus Konzept und Kaufpreisgebot) den politischen Gremien der Stadt Bochum zur Grundstücksvergabe vor.
Teilnahmebewerbung bis 23. Januar 2025
Zur Teilnahme an den Bestgebotsverfahren müssen interessierte Investierende zunächst ihr Interesse bekunden und dabei ihre fachlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen nachweisen.
Für die Teilnahmebewerbung melden sich die Interessenten per E-Mail bei der Ausloberin NRW.URBAN unter vermarktung-ostpark@nrw-urban.de mit dem Betreff „Quartier Feldmark – Bestgebotsverfahren Vermarktungsabschnitte 11 und 12“. Bis zum 23. Januar 2025 um 23:59 Uhr sind die erforderlichen Unterlagen (siehe Auslobungstext) einzureichen.
Digitale Informationsveranstaltung am 8. Januar 2025
Während des Teilnahmewettbewerbs findet am 8. Januar 2025 in der Zeit von 13:30 bis 15:30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung statt, bei der Rückfragen zu den Verfahren beantwortet werden.
Interessierte Investierende werden gebeten, sich bis zum 6. Januar 2025 für die Info-Veranstaltung unter vermarktung-ostpark@nrw-urban.de anzumelden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist keine Voraussetzung für die Teilnahmebewerbung. Die Aufzeichnung der Veranstaltung wird den späteren Teilnehmenden der Bestgebotsverfahren zur Verfügung gestellt.