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Informationen zu Bebauungsplänen

Inhalte eines Bebauungsplans

Hier sehen Sie typische Festsetzungen im Bebauungsplan und deren Erläuterung.

Informationen zu Bebauungsplänen

Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Vorschriften zur baulichen Nutzung von Grundstücken. Er bestimmt, wie und was an welcher Stelle gebaut werden darf.

In einem Bebauungsplan können zum Beispiel Festsetzungen zur Grundstücksnutzung, zur Bauweise und zur bebaubaren Grundstücksfläche getroffen werden. Zum Beispiel kann vorgeschrieben werden, ob Wohngebäude oder Gewerbebetriebe zulässig sind, wie viele Geschosse diese haben können und wo sie auf dem Baugrundstück errichtet werden dürfen.

Ein Bebauungsplan kann auch festlegen, wo eine Straße gebaut oder eine Grünfläche angelegt werden soll. Er ist bei der Genehmigung von Bauvorhaben zu beachten, da er vom Rat der Stadt Bochum als Satzung beschlossen und damit zum Ortsrecht wird.

Ein Bebauungsplan besteht aus einem Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Dazu wird eine Begründung und gegebenenfalls ein Umweltbericht erstellt. In der Begründung wird erläutert, warum der Bebauungsplan aufgestellt wurde und welche Ziele er verfolgt. Im Umweltbericht wird festgehalten, welche Auswirkungen der Bebauungsplan auf die Umwelt hat.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie in der Planauslage und im Internet einsehen und dort kostenlos herunterladen.

Beispiele für zeichnerische Festsetzungen

In einem Bebauungsplan können verschiedene Baugebiete festgesetzt werden. Sie bestimmen, welche Art von Gebäuden dort zulässig ist. Nachfolgend sind beispielhaft einige Baugebietstypen mit zulässigen Nutzungen erläutert.
Symbol für Reines Wohngebiet

Im reinen Wohngebiet sind nur Wohngebäude zulässig.

Symbol für Allgemeines Wohngebiet
Im allgemeinen Wohngebiet sind außer Wohngebäuden auch kleine Läden oder Gaststätten zulässig.
Symbol für Mischgebiet
Im Mischgebiet sind Wohngebäude, kleine Gewerbebetriebe und Handwerker zulässig.
Symbol für Kerngebiet
Im Kerngebiet sind vor allem Einzelhandel, Gaststätten, Geschäfts- und Bürogebäude zulässig.
Symbol für Gewerbegebiet
Im Gewerbegebiet sind zum Beispiel Gewerbebetriebe, Bürohäuser und Tankstellen zulässig.
Symbol für Industriegebiet
Im Industriegebiet sind große störende Gewerbebetriebe zulässig.
Symbol für Sondergebiet
Im Sondergebiet kann genau bestimmt werden, was dort zulässig ist, zum Beispiel ein Einkaufszentrum oder eine Hochschule.

Es gibt die offene und die geschlossene Bauweise.

Symbol für offene Bauweise
offene Bauweise
Symbol für geschlossene Bauweise
geschlossene Bauweise

In der geschlossenen Bauweise werden die Häuser ohne Abstand an die seitliche Grundstücksgrenze gebaut. In der offenen Bauweise
müssen seitliche Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Zudem kann bestimmt werden, welcher Typ von Häusern
zulässig ist.

Symbol für nur Einzelhäuser zulässig
nur Einzelhäuser zulässig
Symbol für nur Doppelhäuser zulässig
nur Doppelhäuser zulässig
Symbol für nur Hausgruppen (Reihenhäuser) zulässig
nur Hausgruppen (Reihenhäuser) zulässig

Durch das Maß der baulichen Nutzung wird die Bebauungsdichte der Grundstücke festgelegt.

Diese erfolgt zum Beispiel durch:

Symbol für Grundflächenzahl
Grundflächenzahl (GRZ)
Symbol für Geschossflächenzahl
Geschossflächenzahl (GFZ)
Symbol für Anzahl der Vollgeschosse
maximale Zahl der Vollgeschosse

Die Grundflächenzahl gibt den Flächenanteil des Baugrundstückes an, der bebaut werden darf. Zum Beispiel bedeutet eine GRZ von 0,4, dass von einem 1.000 m2 großen Grundstück 400 m2 bebaut werden dürfen. Die Geschossflächenzahl regelt das Verhältnis der Flächen aller Geschosse zur Gesamtfläche des Baugrundstückes. Zum Beispiel bedeutet eine GFZ von 0,8, dass bei einem 1.000 m2 großen Grundstück die Summe aller Geschossflächen nicht größer sein darf als 800 m2.

Innerhalb eines Baugebietes werden durch Baulinien und Baugrenzen bebaubare Grundstücksflächen (Baufelder) vorgegeben. Baulinien legen
fest, dass genau an dieser Linie gebaut werden muss. Baugrenzen setzen einen äußeren Rahmen, innerhalb dessen gebaut werden darf.

Symbol für Baulinie
Baulinie
Symbol für Baugrenze
Baugrenze

In der Regel muss jedes Baugrundstück durch eine Verkehrsfläche erschlossen sein.

Symbol für öffentliche Verkehrsfläche
öffentliche Straßenverkehrsfläche
Symbol für Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

Öffentliche Straßenverkehrsflächen können mit einer besonderen Zweckbestimmung versehen werden (zum Beispiel verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone oder Marktplatz).

Im Bebauungsplan wird zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen unterschieden. Dabei werden öffentliche Grünflächen meist mit einer Zweckbestimmung versehen (zum Beispiel Spielplatz, Sportplatz oder Parkanlage).

Symbol für Grünflächen
Grünfläche
Symbol für Zweckbestimmung Spielplatz
Zweckbestimmung: Spielplatz
Symbol für Zweckbestimmung Parkanlage
Zweckbestimmung: Parkanlage

 Auch kann ein Bebauungsplan i. d. R. in Textform Vorschriften zur Art der Einfriedungen oder zur Gestaltung der Vorgärten enthalten. Z. B.
können nur Hecken zulässig sein, deren Höhe zudem begrenzt ist. Oder die Bepflanzung des Vorgartens wird vorgeschrieben, während
gleichzeitig sogenannte Schottergärten ausgeschlossen werden. Auch kann eine Dachbegrünung oder das Anpflanzen einzelner Bäume verpflichtend
sein.

Aus gestalterischen Gründen kann die Dachform festgesetzt werden, z. B. als

Symbol für Flachdach
Flachdach
Symbol für Satteldach mit Neigung
Satteldach mit Dachneigung

Auch die Gestaltung der Fassaden (z. B. Farbe oder Material) oder der Dächer (z. B. Farbe der Dachpfannen) kann vorgeschrieben werden.