Was suche ich, bin ich hier richtig?
Sie sind Betreiber einer Unterkunft gemäß § 3 Abs. 3 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) und suchen Informationen zur Anzeigepflicht.
Informationen zur Anzeigepflicht gemäß Wohnraumstärkungsgesetz
Sie sind Betreiber einer Unterkunft gemäß § 3 Abs. 3 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) und suchen Informationen zur Anzeigepflicht.
Um eine Unterkunft gemäß § 3 Abs. 3 Wohnraumstärkungsgesetz handelt es sich, wenn eine bauliche Anlage an Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder an selbständige Werkvertragsnehmerinnen oder Werkvertragsnehmer zu Wohnzwecken in der Freizeit vermietet oder überlassen wird. Diese Anlage ist kein Wohngebäude.
Sie sind verpflichtet, diese Unterkunft anzuzeigen (§ 7 Abs. 3 Wohnraumstärkungsgesetz).
Wir nehmen Ihre Anzeige entgegen.
Für Ihre Anzeige können Sie das Formular "Anzeige des Betriebs einer Unterkunft" herunterladen.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag ein Betriebskonzept bei, das mindestens folgende Informationen enthält:
Weiterhin ist eine Person mit Namen, Anschrift und Telefonnummer zur Sicherstellung des geordneten Betriebes anzugeben. Diese Person muss ständig erreichbar ein.
Wohnraumförderung
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Montag und Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Freitag geschlossen.
Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminvergabe notwendig.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Ansprechperson.
Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.