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Dienstleistungen und Infos

Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung

Sie suchen als Bauherrin oder Bauherr Informationen dazu, wie viele Stellplätze Sie für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Baugenehmigungsverfahren einplanen müssen, beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen diese Anzahl reduziert werden kann.

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Grundlagen, Schwerpunkte und Ziele der Satzung

Auf Grundlage der neuen Landesbauordnung NRW 2018 hat die Stadt Bochum eine eigene Stellplatzsatzung erarbeitet. 
Die neue Landesbauordnung gestattet es den Städten und Gemeinden, die Herstellungspflicht, die Anzahl von Stellplätzen sowie Fahrradabstellplätzen, ihre Größe und Beschaffenheit et cetera in einer eigenen Stellplatzsatzung zu regeln und schafft für die Kommunen eine weitere Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben und auf die städtebauliche sowie die verkehrliche Entwicklung zu nehmen. Regelungen in Bebauungsplänen oder sonstigen Satzungen, die von Regelungen dieser Satzung abweichen, bleiben unberührt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei der Stellplatzsatzung darauf, Angebote für eine Reduzierung der geforderten notwendigen Stellplatzanzahl zu schaffen. Die Minderung von Stellplätzen ist durch eine gute ÖPNV-Lagegunst und ein qualifiziertes gutachterliches Mobilitätskonzept möglich.

Wesentliche Ziele der Stellplatzsatzung sind die Stärkung alternativer Mobilitätsangebote und -formen, wie zum Beispiel Car-Sharing und Mietertickets, sowie die Reduzierung der Baukosten für Investorinnen und Investoren beziehungsweise Bauherrinnen und Bauherren. 
Zudem können durch einen geringeren Stellplatzbedarf öffentliche Flächen attraktiver gestaltet und durch die gezielten Vorgaben zur Lage und Beschaffenheit von Fahrradabstellanlagen der Radverkehr gefördert werden.

  • Wenn bei einem Bauvorhaben mit Auto- oder Fahrradverkehr zu rechnen ist, müssen für diese Verkehrsmittel Stellplätze hergerichtet werden.
  • In der Richtzahlentabelle (Anlage 1 zu der Stellplatzsatzung) wird festgelegt, wie viele Stellplätze für das jeweilige Bauvorhaben nachzuweisen sind.

Die Stellplatzsatzung gilt im gesamten Bochumer Stadtgebiet.

  • Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, besteht die Möglichkeit der Stellplatzablöse.
  • Die Stellplatzablösesatzung regelt dabei unter anderem die unterschiedlichen Gebietszonen und die jeweiligen Ablösebeträge für diese Gebietszonen

  • Wenn eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel besteht, kann die Stellplatzanzahl reduziert werden.
  • Welche Kriterien dafür gelten und wie viele Stellplätze reduziert werden können, finden Sie in Anlage 2 zur Stellplatzsatzung. Sie können die Karte zur ÖPNV-Lagegunst auch interaktiv im Geoportal betrachten.
  • Zudem kann durch ein gutachterlich erarbeitetes Mobilitätskonzept nachgewiesen werden, dass durch alternative Mobilitätsangebote, weniger Stellplätze benötigt werden.
  • Für Wohnbauvorhaben nach § 34 BauGB kann zur Reduzierung der Stellplatzanzahl die Anlage 3 „Checkliste mit Angaben zu alternativen Mobilitätsangeboten für Wohnprojekte nach § 34 BauGB“ genutzt werden.
  • Insgesamt können bis zu 50 Prozent der Stellplätze reduziert werden.

  • Durch ein Mobilitätskonzept sollen gezielt Maßnahmen miteinander verknüpft werden, die das Verkehrsverhalten der jeweiligen Nutzergruppe des jeweiligen Bauvorhabens in Richtung des Umweltverbundes positiv beeinflusst.
  • Ein qualifiziertes Mobilitätskonzept muss für das spezifische Bauvorhaben belastbare Rückschlüsse aufzeigen, wie die geplanten Mobilitätsmanagementmaßnahmen zur Reduzierung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs führen.
  • Die Kombination verschiedener Maßnahmen ist hierbei möglich und wird mit Hinblick auf das Leitbild Mobilität der Stadt Bochum begrüßt.
  • Beispiele hierfür sind unter anderem die Einrichtung von Car-Sharing, Mietertickets oder auch Fahrradverleihsystemen.
  • Das Mobilitätskonzept muss gutachterlich erarbeitet werden.

Bauordnungsamt

Herr Overkott

Telefonnummer
0234 910-3038
E-Mail Adresse
overkott@bochum.de
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Stiewe

Telefonnummer
0234 910-3564
E-Mail Adresse
mstiewe@bochum.de
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Herr Daum

Telefonnummer
0234 910-2561
E-Mail Adresse
mdaum@bochum.de