Grundlagen, Schwerpunkte und Ziele der Satzung
Auf Grundlage der neuen Landesbauordnung NRW 2018 hat die Stadt Bochum eine eigene Stellplatzsatzung erarbeitet.
Die neue Landesbauordnung gestattet es den Städten und Gemeinden, die Herstellungspflicht, die Anzahl von Stellplätzen sowie Fahrradabstellplätzen, ihre Größe und Beschaffenheit et cetera in einer eigenen Stellplatzsatzung zu regeln und schafft für die Kommunen eine weitere Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben und auf die städtebauliche sowie die verkehrliche Entwicklung zu nehmen. Regelungen in Bebauungsplänen oder sonstigen Satzungen, die von Regelungen dieser Satzung abweichen, bleiben unberührt.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei der Stellplatzsatzung darauf, Angebote für eine Reduzierung der geforderten notwendigen Stellplatzanzahl zu schaffen. Die Minderung von Stellplätzen ist durch eine gute ÖPNV-Lagegunst und ein qualifiziertes gutachterliches Mobilitätskonzept möglich.
Wesentliche Ziele der Stellplatzsatzung sind die Stärkung alternativer Mobilitätsangebote und -formen, wie zum Beispiel Car-Sharing und Mietertickets, sowie die Reduzierung der Baukosten für Investorinnen und Investoren beziehungsweise Bauherrinnen und Bauherren.
Zudem können durch einen geringeren Stellplatzbedarf öffentliche Flächen attraktiver gestaltet und durch die gezielten Vorgaben zur Lage und Beschaffenheit von Fahrradabstellanlagen der Radverkehr gefördert werden.