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Dienstleistungen und Infos

Masterplan Einzelhandel Bochum

Cover des Masterplan Einzelhandel Bochum - Eine Karte des Bochumer Stadtgebietes auf dunkelblauem Grund

Dienstleistungen und Infos

Der Masterplan Einzelhandel wurde vom Bochumer Rat beschlossen. Er beinhaltet Regelungen zur Einzelhandelsentwicklung im gesamten Stadtgebiet. Zielsetzung ist es unter anderem, die Nahversorgung zu sichern und Einzelhandelsansiedlungen auf zentrale Versorgungsbereiche beziehungsweise geeignete Sonderstandorte außerhalb der Zentren zu lenken.

Welche Infos gibt es dazu?

Der Einzelhandel ist eine prägende Nutzung unserer Stadt. Er ist die Basis für ein pulsierendes öffentliches Leben und bestimmt maßgeblich das Erscheinungsbild der Bochumer Innenstadt wie auch der verschiedenen Versorgungszentren in den Stadtteilen.

Standortentscheidungen des Einzelhandels können erhebliche Auswirkungen auf die gewachsenen Zentren und die Gewährleistung einer flächendeckenden Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs haben. So wird sich die Ansiedlung eines Geschäfts innerhalb eines gewachsenen Zentrums in der Regel positiv auf dessen Angebotsvielfalt auswirken, die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten in fußläufig gut erreichbarer Lage innerhalb von Wohnsiedlungsbereichen deren Nahversorgung sicherstellen. Dagegen stellen Ansiedlungen in reinen Verkehrslagen oder Gewerbegebieten eine unerwünschte Konkurrenz dar, da sie Kaufkraft aus den zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen abziehen und deren städtebauliche Entwicklungsspielräume beeinträchtigen. Die räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung mit dem Ziel der Erhaltung und der Entwicklung der gewachsenen Zentrenstrukturen und der Gewährleistung einer fußläufig erreichbaren Nahversorgung für den täglichen Bedarf gehört daher zu den wichtigsten Aufgaben der Stadtentwicklung.

Seit seinem ersten Inkrafttreten 2006 hat sich der Masterplan Einzelhandel Bochum zu einem verlässlichen Planungsinstrument entwickelt. Der Masterplan ist Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die kommunale Bauleitplanung und wird bei Entscheidungen über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben herangezogen. Nicht zuletzt schafft er mit seinen klaren, transparenten Vorgaben Chancengleichheit und Planungssicherheit für Investoren.

Um auch zukünftig dieser zugedachten Steuerungsfunktion gerecht zu werden, ist in regelmäßigen Abständen eine inhaltliche Überprüfung des Masterplanes sowie seines empirischen Grundgerüsts erforderlich. Gemeinsam mit der IHK Mittleres Ruhrgebiet und dem  Handelsverband NRW Ruhr-Lippe e. V. hat sich die Stadt Bochum daher im Jahr 2022 zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel entschlossen. Gutachterlich unterstützt wurde die Fortschreibung durch das Dortmunder Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung – Stadtplanung. Ende 2024 wurde die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel vom Rat der Stadt Bochum beschlossen.

Masterplan Einzelhandel Bochum

Wie müssen Stadtteil- und Quartierszentren gestaltet sein, damit Menschen sie gerne nutzen? Was macht Quartiere attraktiv? Welche Funktionen können und sollen die Bochumer Zentren künftig übernehmen? Welche Chancen ergeben sich aus den Veränderungen im Einzelhandel?

Diesen und weiteren Fragen hat sich die Stadt Bochum gemeinsam mit dem Planungsbüro Junker & Kruse unter intensiver Beteiligung verschiedenster Organisationen, Vereine und politischer Vertretungen angenommen. Dabei spielten auch die Einschätzungen der Bochumer Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. 1.400 Menschen haben an der Befragung teilgenommen und wichtige Impulse für die Zukunft unserer Bochumer Zentren gegeben haben. Denn derzeit erlebt Bochum wie viele andere Städte durch ein verändertes Einkaufverhalten und weitere gesellschaftliche Entwicklungen erhebliche Veränderungsprozesse der Zentren, verbunden mit einem teilweisen Rückzug des Einzelhandels, neben weiteren prägenden Nutzungen wie Soziales oder Kultur, bislang wichtiger Pulsgeber. Gleichzeitig ergeben sich neue Anforderungen u. a. in den Bereichen Klima und Mobilität.

Die Stadt Bochum möchten in diesen Zeiten des Wandels die Chance ergreifen, unsere Zentren gemeinsam weiterzuentwickeln. Mit dem fortgeschriebenen Masterplan Einzelhandel und dem Handlungskonzept „Zentren neu denken“ liegen nun passgenaue Grundlagen hierfür vor. Das Handlungskonzept „Zentren neu denken“ ergänzt den aktuellen Masterplan Einzelhandel erstmalig um eine umfassende Auseinandersetzung mit allen Bochumer Zentren inkl. Strategien und Maßnahmen zu ihrer Weiterentwicklung.

Handlungskonzept "Zentren neu denken"

Der Arbeitskreis „Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) hat einen Gestaltungsleitfaden für Vorhaben im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels erarbeitet.

Gestaltungsleitfaden Einzelhandel

Sachbearbeiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Brauckmann

Masterpläne und Entwicklungskonzepte

Telefonnummer
0234 910-1876
E-Mail Adresse
ABrauckmann@Bochum.de
Sachbearbeiter
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Herr Mohri

Rahmenplanung, Masterpläne und Entwicklungskonzepte

Telefonnummer
0234 910-2515
E-Mail Adresse
FMohri@Bochum.de

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2521
E-Mail Adresse
stadtplanung@bochum.de

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.