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Dienstleistungen und Infos

Handlungskonzept Wohnen 2017

Ziele und Maßnahmen

Es ist das Titelbild des Handlungskonzept Wohnen zu sehen. Ein Baustellenfoto eines Neubaus in Bochum Weitmar.

Dienstleistungen und Infos

Das Handlungskonzept Wohnen wurde vom Rat der Stadt Bochum am 16. November 2017 beschlossen. Es bildet die Grundlage für die Umsetzung der Kernaktivität „In Bochum zu Hause - Wohnungsbauoffensive“, eine der ersten 25 Kernaktivitäten der Bochum Strategie

Achtung!

Das Handlungskonzept Wohnen wird derzeit turnusgemäß evaluiert und fortgeschrieben:
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Das Handlungskonzept Wohnen bildet die konzeptionelle Grundlage zur künftigen Gestaltung der kommunalen Wohnungspolitik sowie integrierten Stadtentwicklung. Es ist in einem zwölfmonatigen Prozess in Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft, Politik und Verwaltung erarbeitet worden.

Für die zukünftige Entwicklung des Wohnungsmarktes setzt sich die Stadt Bochum elf wohnungspolitische Ziele:

Ziel 1: Wachstumspotenziale nutzen
Ziel 2: Jährlich 800 neue Wohnungen errichten
Ziel 3: Wohnortbindung von Studierenden erhöhen
Ziel 4: Wohnbau für Familien intensivieren
Ziel 5: Wohnraumangebot für Ältere ausbauen
Ziel 6: Soziale Wohnraumförderung verstärken
Ziel 7: Entwicklung der Wohnungsbestände fördern
Ziel 8: Quartiersentwicklung unterstützen
Ziel 9: Nachhaltige Entwicklung ermöglichen
Ziel 10: Gutes Miteinander befördern
Ziel 11: Gemeinsamen Prozess fortführen

Der Kernbestandteil des Handlungskonzeptes Wohnen ist das Handlungsprogramm mit acht priorisierten und sieben möglichen Maßnahmen, die dazu dienen sollen, den Wohnstandort Bochum attraktiver zu machen. Dafür ist eine intensivierte Neubautätigkeit unabdingbar: Bochum benötigt in kurzfristiger Perspektive 800 neue Wohneinheiten jährlich!

Auch der verstärkte Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen ist notwendig, um der Angebotsverknappung im preisgünstigen Segment entgegenzuwirken: Von den 800 jährlich neu zu bauenden Wohneinheiten sollen 200 im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Aufgrund dessen wurde zusammen mit dem Konzept eine Quotierung für den geförderten Wohnungsbau beschlossen: So ist auf städtischen Flächen künftig mindestens 30 Prozent geförderter Wohnraum zu entwickeln. Auf nicht-städtischen Flächen, für die seitens der Stadt Baurecht geschaffen wird, beträgt das Minimum 20 Prozent.

Um diese Zielzahlen kurz- und mittelfristig erreichen zu können, wurde ein Wohnbauflächenprogramm aufgestellt. Dieses wurde am 27. September 2018 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen. Zentrale Ziele waren die Festlegung der mittelfristigen Flächenkulisse für den Wohnungsneubau sowie die Einführung eines Rahmenablaufplanes Wohnen, um Steuerung und Controlling der Wohnungsneubauaktivitäten zu optimieren. Im Juni 2019 wurde das Wohnbauflächenprogramm erstmalig aktualisiert, zuletzt im Oktober 2021.

Ergänzend müssen jedoch auch die Bestands- und Quartiersentwicklung vorangetrieben werden, um den Wohnungsbestand fit für die Zukunft zu machen. Insbesondere Modernisierung und Umbau im Bestand tragen dazu bei, die Wohnqualität in den Quartieren zu erhöhen und nachfragegerechte Angebote zu schaffen, die den modernen Anforderungen an Wohnraum genügen. Daher hat die Stadt Bochum im Oktober 2020 ein Kommunales Modernisierungsprogramm initiiert, um Eigentümer*innen von Wohnraum zu Investitionen in ihre Bestände zu motivieren. In einigen festgelegten Fördergebieten können Immobilien- und Wohnungseigentümer*innen eine kostenfreie Beratung und einen finanziellen Zuschuss für ausgewählte Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Mit der Gründung der Bochumer Allianz für Wohnen im Mai 2021 wurde ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der Maßnahmen des Handlungskonzeptes Wohnen erreicht. In dem breit aufgestellten Netzwerk sind neben Wohnungsmarktakteur*innen beispielsweise auch Sozialverbände sowie (in beratender Funktion) Umweltverbände engagiert. Die eigens aufgestellte Allianzvereinbarung bildet die Grundlage des gemeinsamen Handelns.

Datenstand des Handlungskonzeptes Wohnen ist 2015/2016. Um zu prüfen, ob die im Handlungskonzept festgeschriebenen quantitativen und qualitativen Zielsetzungen noch dem realen Bedarf entsprechen, hat die Verwaltung das Gutachterbüro empirica im Frühjahr 2019 mit einer Untersuchung beauftragt. Auf Basis von Datenanalysen und Expertengesprächen hat die Kurzexpertise zu aktuellen Entwicklungstrends des Bochumer Wohnungsmarkts im Ergebnis den eingeschlagenen Weg bekräftigt.

Um der dynamischen Entwicklung der Wohnungsmärkte Rechnung tragen und gegebenenffalls Anpassungen vornehmen zu können, wurde für die Fortschreibung des Handlungskonzeptes ein fünfjähriger Turnus beschlossen. Dementsprechend wird das Handlungskonzept Wohnen in 2022/2023 fortgeschrieben. Dies umfasst auch eine Evaluation der bislang initiierten Maßnahmen.

Projektleitung
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Wilker

Telefonnummer
0234 910-37 34
E-Mail Adresse
LWilker@bochum.de

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
stadtplanung@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.