Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) genau festgelegt. Das Gesetz regelt auch die Form der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stadt Bochum muss sich bei der Aufstellung von Bebauungsplänen an diese Vorschriften halten.
Sie können sich in zwei Stufen an der Planung beteiligen und der Stadt Ihre Meinung zur Planung mitteilen:
1. während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
2. im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanes.
Wenn der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden soll, kann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entfallen.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, entscheiden die politischen Gremien der Stadt Bochum. Es gibt keine Verpflichtung, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne aufzustellen.
Sämtliche Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen und sich herunterladen.