BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos

Unterkünfte

Informationen zur Anzeigepflicht gemäß Wohnraumstärkungsgesetz

Dienstleistungen und Infos

Was suche ich, bin ich hier richtig?

Sie sind Betreiber einer Unterkunft gemäß § 3 Abs. 3 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) und suchen Informationen zur Anzeigepflicht.

Um eine Unterkunft gemäß § 3 Abs. 3 Wohnraumstärkungsgesetz handelt es sich, wenn eine bauliche Anlage an Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder an selbständige Werkvertragsnehmerinnen oder Werkvertragsnehmer zu Wohnzwecken in der Freizeit vermietet oder überlassen wird. Diese Anlage ist kein Wohngebäude.

Sie sind verpflichtet, diese Unterkunft anzuzeigen (§ 7 Abs. 3 Wohnraumstärkungsgesetz). 

Wir nehmen Ihre Anzeige entgegen.

Für Ihre Anzeige können Sie das Formular "Anzeige des Betriebs einer Unterkunft" herunterladen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag ein Betriebskonzept bei, das mindestens folgende Informationen enthält:

  1. Benutzungsordnung (zum Beispiel Regelungen für die Reinigung der Unterkunft, Bestimmungen für das Verhalten im Brandfall oder bei Alarm)
  2. Angaben zum Aushang einer Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil A, und eines Alarmplans
  3. Informationen zum Aufbewahrungsort von Mitteln und zu Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Weiterhin ist eine Person mit Namen, Anschrift und Telefonnummer zur Sicherstellung des geordneten Betriebes anzugeben. Diese Person muss ständig erreichbar ein.

Sachbearbeiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Sincek

Wohnraumförderung

Telefonnummer
0234 910-3753
E-Mail Adresse
TSincek@bochum.de

Adresse / Kontakt


Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
wohnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag und Freitag geschlossen.

Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminvergabe notwendig.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Ansprechperson.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.