Informationen zum Regionalplan Ruhr des Regionalverbandes Ruhr
Der Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) ist das zentrale Instrument zur Entwicklung, Ordnung und Steuerung des Raumes in den elf kreisfreien Städten und vier Kreisen der Metropole Ruhr. Zuständig ist der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Sitz in Essen. Er definiert durch die Festlegung von zum Beispiel Allgemeinen Siedlungsbereichen, Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen oder auch Regionalen Grünzügen verbindliche Rahmenbedingungen für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne).
Der Feststellungsbeschluss des Regionalplanes Ruhr erfolgte am 10. November 2023. Er wurde mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 28. Februar 2024 rechtskräftig.