Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) unterstellt Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und erwachsene Menschen mit Behinderung einer Aufsicht. Das Gesetz hat das Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Nutzer zu wahren und die Einhaltung der Pflichten der Leistungsanbieter zu überwachen.
WTG-Aufsicht
für das gesamte Wohn- oder Betreuungsangebot innerhalb der Stadtgrenzen Bochums. Infos zu Aufgaben und mehr...
Amt für Soziales
Die Heimaufsicht der Stadt Bochum ist für das gesamte Wohn- oder Betreuungsangebot innerhalb der Stadtgrenzen Bochums zuständig und hat folgende Aufgaben:
- Information und Beratung über die Rechte und Pflichten der Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und erwachsene Menschen mit Behinderung
- Information und Beratung über die Rechte und Pflichten der Leistungsanbieter von Wohn- und Betreuungsformen für ältere und erwachsene Menschen mit Behinderung
- Prüfung, ob Leistungsanbieter in den Geltungsbereich des WTG fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und der dazugehörigen Rechtsverordnung erfüllen
- Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Prüfungen in den Wohn- und Betreuungsangeboten des Zuständigkeitsbereiches
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz
Die Ergebnisberichte der WTG-Aufsicht sind auf dem städtischen Internet-Portal zu veröffentlichen:
Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) ist der Tätigkeitsbericht der WTG-Aufsicht zu veröffentlichen:
Die Heimaufsicht kann persönlich nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2-6, 3. Etage
Adresse / Kontakt
Amt für Soziales
Husemann Karree (5. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-2701 Vermittlung und Auskunft
- E-Mail Adresse
- sozialamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
09:00 bis 13:00 Uhr
Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!
Servicezeit (telefonische Erreichbarkeit):
Montag bis Donnerstag
8 bis 16 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Hinweise
Das Amt für Soziales befindet sich in der 5. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.
Amt für Soziales
Frau Alferding
- Telefonnummer
- 0234 910-2948
- E-Mail Adresse
- CAlferding@bochum.de
Amt für Soziales
Frau Fuchs
- Telefonnummer
- 0234 910-2752
- E-Mail Adresse
- JFuchs@bochum.de
Amt für Soziales
Frau Meurer
- Telefonnummer
- 0234 910-2447
- E-Mail Adresse
- AMeurer@bochum.de
Amt für Soziales
Frau Sacher
- Telefonnummer
- 0234 910-2476
- E-Mail Adresse
- SSacher@bochum.de
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) eröffnet gemäß § 16 Absatz 2 Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, sogenannte „Ombudspersonen“ zu bestellen. Die Aufgabe dieser ehrenamtlich tätigen Personen ist es, bei Problemen zwischen Dienstleistern und Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- und Betreuungsangeboten zu vermitteln. Von dieser Möglichkeit hat auch die Stadt Bochum Gebrauch gemacht und Frau Jutta Meder als Ombudsperson bestellt.
Frau Meder unterstützt Sie als erste Ansprechpartnerin bei Konflikten in der Einrichtung in der Sie leben und diese Konflikte sich nicht ohne Unterstützung von Dritten lösen lassen. Unparteiisch und unabhängig vermittelt Frau Meder bei allen Meinungsverschiedenheiten, Problemen und Nöten im Zusammenhang mit Betreuungs- und Pflegeangeboten.
Dafür kann Frau Meder von allen Betroffenen und deren Angehörigen angesprochen werden.
Persönliche Vorstellung von Frau Jutta Meder
Aus meiner langjährigen Tätigkeit als psychosoziale Beratungsfachkraft und Case Managerin in der Alzheimer Gesellschaft Bochum bringe ich meine langjährige Berufserfahrung mit. Seit November 2021 bin ich im Ruhestand als Geschäftsführerin auch weiterhin aktiv.
In Selbsthilfegruppen für sorgende und pflegende Angehörige, bringe ich mich ehrenamtlich als Moderatorin ein.
Konflikte zwischen pflegenden Angehörigen und professionell Mitarbeitenden in Einrichtungen sind mir in den vielen Jahren meiner Berufserfahrung begegnet. Bei Auseinandersetzungen in der Betreuung oder Pflege kann ich mein Erfahrungswissen und meine Kompetenz einbringen.
Mein Anliegen ist, zu schlichten statt zu streiten und zufriedenstellende Lösungen für alle zu finden.
Aufgaben
Frau Meder kümmert sich um alle Konflikte, die Bochumer Betreuungseinrichtungen betreffen. Dazu zählen:
- Alten- und Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
- Angebote des Servicewohnens
- Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Hospize und ambulante Pflegedienste
Frau Meder vermittelt und schlichtet zum Beispiel bei folgenden Themen:
- Art und Weise der Pflege und Betreuung
- Unterkunft, Verpflegung
- Verwaltung der Barbeträge und allgemeine, finanzielle Unstimmigkeiten
- Organisation der medizinischen Betreuung
- Menschenwürdige Behandlung
- Probleme allgemeiner Art zwischen Dienstleister und Nutzerinnen und Nutzern
Eine Ombudsperson kann weder den Einrichtungen oder Dienstleistern noch der WTG-Aufsicht Weisungen erteilen.
Ihre Aufgabe ist vor allen Dingen die Vermittlung und Konfliktlösung.
Damit Frau Meder als Ombudsperson tätig werden darf, muss sie von der betroffenen Bewohnerin oder dem Bewohner beziehungsweise deren gesetzlichen rechtsgeschäftlichen Vertretung (Angehörige, Betreuerinnen, Betreuer) beauftragt werden. Nur dann darf sie in der Einrichtung auch Einblick in die persönlichen Daten der Betroffenen nehmen. Um Frau Meder zu beauftragen, nehmen Sie einfach Kontakt zu ihr auf und besprechen Ihr Anliegen.
So können Sie Frau Meder erreichen:
Jutta Meder
c/o Alzheimer Gesellschaft Bochum e.V.
Universitätsstraße 77
44789 Bochum
Telefon: 01525 4981714 oder 0234 337772
E-Mail: ombudsperson-bochum@gmx.de
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Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:
Hinweis:
Die Anzeige von freien Plätzen begründet keinen Rechtsanspruch auf Erhalt eines entsprechenden Platzes in der jeweiligen Einrichtung. Bei Rückfragen zur App "Heimfinder NRW", nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeit des Betreibers der vorgenannten Internetseite.
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