Zur Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung der Bevölkerung, aber auch zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung werden gut ausgebildete und motivierte pflegerische Assistenzkräfte immer bedeutsamer. Dies setzt voraus, dass der Einstieg in die pflegeberufliche Bildung möglichst vielen Interessentinnen und Interessenten offensteht und die Durchlässigkeit innerhalb der Bildungswege gewährleistet ist.
In Nordrhein-Westfalen wurden bislang zwei unterschiedliche Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz angeboten, welche seit 2021 in einer einjährigen generalistischen Pflegefachassistenzausbildung zusammengeführt wurden. In der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Pflegeassistenz sind die Kompetenzen der Pflegefachassistentinnen und der Pflegefachassistenten insbesondere auf die Unterstützung von Pflegefachpersonen bei der Pflege, Betreuung und Begleitung von Menschen aller Altersgruppen ausgerichtet. Die Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten erfolgt kompetenzorientiert, sowie im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung, sie umfasst mindestens 700 Stunden. Unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung dauert die Ausbildung in Vollzeitform zwölf Monate, in Teilzeitform höchstens 24 Monate.
Über die Möglichkeit der Teilzeitausbildung kann die Ausbildung auch für die Teilnehmenden geöffnet werden, die für den Lernprozess mehr Zeit benötigen, zusätzliche Sprachkenntnisse oder einen allgemeinbildenden Schulabschluss erwerben möchten. Dieser ist notwendig für den Übergang in die dreijährigen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz. Es ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Anliegen, dass allen motivierten Menschen der Weg in die qualifizierte pflegeberufliche Bildung eröffnet wird.