BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Dienstleistungen und Infos
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Wohngeld

Sie können Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu Miet- oder Eigentumskosten beantragen, wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen.

Das Bild zeigt ein Antragsformular und Geldscheine.

Dienstleistungen und Infos

Bitte beachten

Im Rahmen einer Umstrukturierung erfolgt die Bearbeitung von Wohngeldanträgen ab September 2024 nach Themenschwerpunkten. Die Zuordnung zu den Themenschwerpunkten orientiert sich vorrangig an den Wohnverhältnissen und der Einkommensart. Genauere Informationen finden Sie unter dem Reiter „Wer ist meine Ansprechperson?“.

Wir bitten Sie jedoch weiterhin von individuellen Sachstandsanfragen abzusehen.

Stellen Sie den Antrag auf Weiterleistung Ihres Wohngeldes gerne  frühestens bis zu zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes.

Haushalte mit niedrigem Einkommen können Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder als Zuschuss für selbst bewohntes Eigentum („Lastenzuschuss“) erhalten.

Für den Bezug von Wohngeld muss ein Antrag gestellt werden und es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen zur Miete wohnen beziehungsweise Ihre Eigentumswohnung/Einfamilienhaus selbst bewohnen
  • der Wohnraum muss in Bochum liegen

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der Familienmitglieder in Ihrem Haushalt
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung

Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist.

Sie können mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unverbindlich berechnen, ob - und gegebenenfalls in welcher Höhe - Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Im Anschluss an die Probeberechnung haben Sie die Möglichkeit, direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Wohngeldrechner und Online-Antrag

Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie ein Erklär-Video mit Infos zum Wohngeld.

Darüber hinaus liefert das Infoblatt „Tipps zum Wohngeld“ kompakt, einfach und übersichtlich aktuelle Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Durch eine Verfahrensänderung ist die Online-Antragstellung unter dem unten stehenden Link nur noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Der neue Link wird zeitnah hier zu finden sein. Darüber hinaus ist weiterhin die Antragstellung auf dem Postweg möglich.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Mit dem Wohngeldrechner des MHKBD NRW können Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld berechnen und direkt online den Antrag stellen:

Vordrucke zum Ausfüllen und Ausdrucken am PC für die Beantragung auf dem Postweg:

Bereits gedruckte Antragsunterlagen erhalten Sie an folgenden Stellen:

  • Antragsunterlagen Wohngeld
    • Antrag auf Mietzuschuss (wenn Sie zur Miete wohnen)
    • Antrag auf Lastenzuschuss (wenn Sie selbstgenutztes Eigentum bewohnen)
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, zum Beispiel durch Verdienstbescheinigung
  • Bescheinigung der Vermieterin/des Vermieters (bei Mietzuschuss) beziehungsweise Anlage zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung (bei Lastenzuschuss)
  • Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte (sofern vorhanden), zum Beispiel aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltszahlungen, Renten, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, sonstige finanzielle Unterstützung et cetera

Diese Aufstellung ist gegebenenfalls nicht abschließend. Je nach Sachverhalt besteht die Möglichkeit, dass die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig ist. Ihre Wohngeldstelle wird Sie dann entsprechend informieren.

Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Adresse / Kontakt
Amt für Soziales
Husemann Karree (5. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation
44787 Bochum

Faxnummer 0234 910-1757
E-Mail Adressen

Öffnungszeiten
Service-Point des Amtes für Soziales
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr

Derzeitige telefonische Erreichbarkeit der Wohngeldstelle 
Montag bis Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr

Wir bitten Sie weiterhin von individuellen Sachstandsanfragen abzusehen. Allgemeine Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf dieser Seite sowie beim ServiceCenter der Stadt Bochum unter der Durchwahl 0234 910-4620. Sofern Sie Unterlagen oder Mitteilungen zu Ihrem Antrag einreichen möchten, können diese per E-Mail an das für Sie zuständige Team übersenden.

Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld erhalten Sie auf dieser Internetseite sowie beim ServiceCenter. Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 11 Uhr kann von dort aus bei Bedarf an die Wohngeldstelle weiterverbunden werden.

Schriftlich können Sie uns Ihr Wohngeld-Anliegen gerne bevorzugt per E-Mail mitteilen.


ServiceCenter

Telefonnummer
0234 910-4620

Die richtige Ansprechperson für Ihr Anliegen richtet sich nach Themenschwerpunkten:

  • Personen mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, soweit kein Wohneigentum vorhanden:
    Team Selbstständige
    E-Mail: wohngeld4752@bochum.de
  • Rentner*innen sowie Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, soweit kein Wohneigentum vorhanden:
    Team Rente und Pflegeeinrichtungen
    E-Mail: wohngeld4754@bochum.de
  • Im eigenen Haushalt lebende Studierende, Auszubildende und Schüler*innen, soweit kein Wohneigentum vorhanden:
    Team Studierende, Auszubildende und Schüler*innen
    E-Mail: wohngeld4756@bochum.de
  • Soweit keine der Themenschwerpunkte aus den oben aufgeführten Teams zutreffend:
    Team Mietzuschuss allgemein
    E-Mail: wohngeld4751@bochum.de