Bitte beachten
Stellen Sie den Antrag auf Weiterleistung Ihres Wohngeldes gerne frühestens bis zu zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
Wir bitten Sie weiterhin von individuellen Sachstandsanfragen abzusehen.
Sie können Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu Miet- oder Eigentumskosten beantragen, wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen.
Stellen Sie den Antrag auf Weiterleistung Ihres Wohngeldes gerne frühestens bis zu zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
Wir bitten Sie weiterhin von individuellen Sachstandsanfragen abzusehen.
Haushalte mit niedrigem Einkommen können Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder als Zuschuss für selbst bewohntes Eigentum („Lastenzuschuss“) erhalten.
Für den Bezug von Wohngeld muss ein Antrag gestellt werden und es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von
Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist.
Sie können mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unverbindlich berechnen, ob - und gegebenenfalls in welcher Höhe - Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Im Anschluss an die Probeberechnung haben Sie die Möglichkeit, direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Wohngeldrechner und Online-Antrag
Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie ein Erklär-Video mit Infos zum Wohngeld.
Darüber hinaus liefert das Infoblatt „Tipps zum Wohngeld“ kompakt, einfach und übersichtlich aktuelle Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Mit dem Wohngeldrechner des MHKBD NRW können Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld berechnen und direkt online den Antrag stellen:
Wenn Sie den Onlineantrag leider nicht nutzen können, ist hilfsweise auch ein Antrag auf dem Postweg möglich. Dazu finden Sie im folgenden Vordrucke zum Ausfüllen und Ausdrucken:
Bereits gedruckte Antragsunterlagen erhalten Sie an folgenden Stellen:
Diese Aufstellung ist gegebenenfalls nicht abschließend. Je nach Sachverhalt besteht die Möglichkeit, dass die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig ist. Ihre Wohngeldstelle wird Sie dann entsprechend informieren.
Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Adresse / Kontakt
Amt für Soziales
Husemann Karree (5. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
Faxnummer 0234 910-1757
E-Mail Adressen
Öffnungszeiten
Service-Point des Amtes für Soziales
Montag bis Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
Derzeitige telefonische Erreichbarkeit der Wohngeldstelle
Montag bis Freitag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Wir bitten Sie weiterhin von individuellen Sachstandsanfragen abzusehen. Allgemeine Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf dieser Seite sowie beim ServiceCenter der Stadt Bochum unter der Durchwahl 0234 910-4620. Sofern Sie Unterlagen oder Mitteilungen zu Ihrem Antrag einreichen möchten, können diese per E-Mail an das für Sie zuständige Team übersenden.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld erhalten Sie auf dieser Internetseite sowie beim ServiceCenter. Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 11 Uhr kann von dort aus bei Bedarf an die Wohngeldstelle weiterverbunden werden.
Schriftlich können Sie uns Ihr Wohngeld-Anliegen gerne bevorzugt per E-Mail mitteilen.