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Dienstleistungen und Infos
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Wohngeld

Sie können Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu Miet- oder Eigentumskosten beantragen, wenn Sie über ein niedriges Einkommen verfügen.

Das Bild zeigt ein Antragsformular und Geldscheine.

Dienstleistungen und Infos

Bitte beachten

Aufgrund der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldstelle derzeit stark belastet.

Die telefonische Erreichbarkeit ist aufgrund der intensiven Rückstandsabarbeitung derzeit eingeschränkt. Aktuell werden Erstanträge aus Januar 2024 und Weiterleistungsanträge aus April 2024 bearbeitet. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass reine Sachstandsanfragen, sowohl per E-Mail als auch telefonisch, bis auf Weiteres zugunsten der Fallbearbeitung nicht beantwortet werden.

Allgemeine Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf dieser Seite sowie beim ServiceCenter der Stadt Bochum unter der Durchwahl 0234 910-4620. Sofern Sie Unterlagen oder Mitteilungen zu Ihrem Antrag einreichen möchten, können diese per E-Mail an Wohngeld@bochum.de übersandt werden.

Haushalte mit niedrigem Einkommen können Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder als Zuschuss für selbst bewohntes Eigentum („Lastenzuschuss“) erhalten.

Für den Bezug von Wohngeld muss ein Antrag gestellt werden und es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen zur Miete wohnen beziehungsweise Ihre Eigentumswohnung/Einfamilienhaus selbst bewohnen
  • der Wohnraum muss in Bochum liegen

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der Familienmitglieder in Ihrem Haushalt
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung

Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist.

Sie können mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unverbindlich berechnen, ob - und gegebenenfalls in welcher Höhe - Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Im Anschluss an die Probeberechnung haben Sie die Möglichkeit, direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Wohngeldrechner und Online-Antrag

Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie ein Erklär-Video mit Infos zum Wohngeld.

Darüber hinaus liefert das Infoblatt „Tipps zum Wohngeld“ kompakt, einfach und übersichtlich aktuelle Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Mit dem Wohngeldrechner des MHKBD NRW können Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld berechnen und direkt online den Antrag stellen:

Wohngeldrechner und Online-Antrag

Vordrucke zum Ausfüllen und Ausdrucken am PC für die Beantragung auf dem Postweg:

Bereits gedruckte Antragsunterlagen erhalten Sie an folgenden Stellen:

  • im Service Point des Amtes für Soziales im Husemann Karree
  • im Infozentrum (Rathaus Bochum-Mitte)

  • Antragsunterlagen Wohngeld
    • Antrag auf Mietzuschuss (wenn Sie zur Miete wohnen)
    • Antrag auf Lastenzuschuss (wenn Sie selbstgenutztes Eigentum bewohnen)
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, zum Beispiel durch Verdienstbescheinigung
  • Bescheinigung der Vermieterin/des Vermieters (bei Mietzuschuss) beziehungsweise Anlage zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung (bei Lastenzuschuss)
  • Nachweise über sämtliche sonstigen Einkünfte (sofern vorhanden), zum Beispiel aus geringfügiger Beschäftigung, Unterhaltszahlungen, Renten, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, sonstige finanzielle Unterstützung et cetera

Diese Aufstellung ist gegebenenfalls nicht abschließend. Je nach Sachverhalt besteht die Möglichkeit, dass die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig ist. Ihre Wohngeldstelle wird Sie dann entsprechend informieren.

Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Adresse / Kontakt
Amt für Soziales
Husemann Karree (5. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation
44787 Bochum

Faxnummer 0234 910-1757
E-Mail Adresse: wohngeld@bochum.de

Öffnungszeiten
Service-Point des Amtes für Soziales
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr

Die telefonische Erreichbarkeit ist aufgrund der intensiven Rückstandsabarbeitung derzeit eingeschränkt. Aktuell werden Erstanträge aus Januar 2024 und Weiterleistungsanträge aus April 2024 bearbeitet.

Teilen Sie uns Ihr Wohngeld-Anliegen gerne bevorzugt per E-Mail mit. Die E-Mail-Adresse lautet: wohngeld@bochum.de

Die telefonische Erreichbarkeit ist aufgrund der intensiven Rückstandsabarbeitung derzeit eingeschränkt. Aktuell werden Erstanträge aus Januar 2024 und Weiterleistungsanträge aus April 2024 bearbeitet.

Allgemeine Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf dieser Seite sowie beim ServiceCenter unter 0234 910-4620.