Elterngeld muss beantragt werden.
Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen.
Die Höhe des jeweiligen Elterngeldanspruches richtet sich nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen des Antragsstellers in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Grundsätzlich wird Elterngeld in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten berechnet und ausgezahlt.
Für Bochum ist das Versorgungsamt in Dortmund für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen zuständig. Weitere Informationen zur Beantragung von Elterngeld sind auf der Internetseite des Versorgungsamtes zu finden.