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Dienstleistungen und Infos
https://bochum-pass.bochum.de/

Bochum-Pass

Gemeinsam mehr erleben

Symbolbild zum Bochum-Pass
Der kostenlose Bochum-Pass ist eine freiwillige städtische Leistung. (Quelle: Stadt Bochum)

Dienstleistungen und Infos

Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.

Alle Personen, die in Bochum wohnen und vom Jobcenter Bochum oder dem Amt für Soziales Bochum entweder Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, haben Anspruch auf den Bochum-Pass. Ohne den Bezug einer dieser Sozialleistungen oder auch beim Bezug anderer Sozialleistungen besteht aber leider keine Berechtigung auf einen Bochum-Pass.

Hinweise

Der Bochum-Pass in erster Linie in digitaler Fassung - als QR-Code - erhältlich. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ihn auszudrucken. 
Der Weg zum Bochum-Pass führt in allen Fällen über die Internetseite

https://bochum-pass.bochum.de/

Bitte geben Sie dort zur Erstellung Ihre Zugangsdaten ein (Name, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen), welche Sie Ihrem Leistungsbescheid entnehmen können und bitte genau so eintragen müssen.

Sofern Sie keine Möglichkeit haben, auf den Bochum-Pass in digitaler Form zuzugreifen (zum Beispiel weil Sie kein Smartphone und/oder keinen Drucker besitzen und auch keine Ihnen vertraute Person zur Verfügung steht, die Ihnen den Bochum-Pass ausdrucken kann), kommen Sie bitte zum Empfang der Stadt Bochum im Husemann Karree, Viktoriastr. 14c, 44787 Bochum, oder buchen Sie sich einen Termin in einem Bürgerbüro. Auch der Service-Point des Amtes für Soziales in der 5. Etage des Husemann Karrees kann Ihnen während seiner Öffnungszeiten Ihren Bochum-Pass erstellen und ausdrucken.

Termin im Bürgerbüro buchen

Die seit dem Jahr 2023 per Post zugesandten Bochum-Pässe sind nicht mehr gültig.

Bochumer Bürgerinnen und Bürger, die vom Jobcenter Bochum oder dem Amt für Soziales der Stadt Bochum eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe-Leistungen (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld

Werden andere Sozialleitungen bezogen oder werden solche Leistungen von einer anderen Behörde erbracht, kann leider kein Bochum-Pass erstellt werden.

Der Bochum-Pass ist in Kombination mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, oder ähnlichem) so lange gültig, bis die betreffende Person aus dem Bezug der Sozialleistung ausscheidet, welche zur Nutzung des Bochum-Passes berechtigt.

In den beteiligten Einrichtungen wird beim Erwerb einer Eintrittskarte beziehungsweise bei Beginn eines Kurses, auf den eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt wird, der Bochum-Pass und auf Verlangen das Ausweisdokument vorgezeigt. Die Einrichtung prüft die Gültigkeit des Bochum-Passes, indem sie den enthaltenen QR-Code scannt. 
Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht nötig, um Ermäßigungen zu erhalten. Leistungsbescheide der betreffenden Sozialleistungen können aber bei Verlust des Bochum-Passes vorübergehend als Ersatz genutzt werden.

Ermäßigungen gibt es unter anderem in den folgenden Einrichtungen: 

Zudem können Inhaber*innen eines Bochum-Passes bei der zuständigen Stelle im Amt für Finanzsteuerung der Stadt Bochum eine 50 %-ige Ermäßigung auf die Hundesteuer für einen (1) Hund beantragen.

Hinweis:
Der Bochum-Pass ist eine Bochumer Initiative. In den Nachbarstädten wird der Pass deshalb nicht anerkannt.

Der Bochum-Pass ist personengebunden, eine Weitergabe an Dritte ist also nicht zulässig. 

Der Bochum-Pass gilt ab dem Moment, in dem er erstellt wird und dann solange, wie die betreffende Person ununterbrochen eine zum Erhalt des Bochum-Passes berechtigende Sozialleitung bezieht. 

Aus technischen Gründen werden Bochum-Pässe regelmäßig zwischen dem achten und zehnten Tag des neuen Kalendermonats aktiviert beziehungsweise deaktiviert. Je nach dem Zeitpunkt, wann die Sozialleistung neu bewilligt wird, kann es also eine Wartezeit bis zum zehnten Tag des Folgemonats geben, bis ein Bochum-Pass verfügbar ist. 

Wird die Sozialleistung eingestellt oder unterbrochen und danach diese oder eine der anderen Sozialleistungen neu bewilligt, wird ebenfalls erst ab dem neuen Kalendermonat ein neuer Bochum-Pass bereit gestellt.

Nach dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug verliert der Bochum-Pass automatisch seine Gültigkeit.

Bei Beschädigung oder Verlust Ihres aktuell gültigen Bochum-Passes können Sie sich auf der Internetseite https://bochum-pass.bochum.de/ unmittelbar einen neuen Bochum-Pass erstellen und diesen dann sofort nutzen.

Ihre Fragen zum Bochum-Pass beantwortet Ihnen gerne telefonisch die Behördennummer 115.