Die Betreuungsstelle nimmt die behördlichen Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz wahr. Sie berät und informiert über rechtliche Betreuung für Erwachsene (§§ 1896 ff BGB), über Vorsorgevollmachten (einschließlich öffentlicher Beglaubigungen) und Patientenverfügungen. Darüber hinaus nimmt die Betreuungsstelle die Registrierung neuer beruflicher Bereuungspersonen vor.
Sie haben Interesse als berufliche Betreuungsperson tätig zu werden? Sprechen Sie uns gerne an!