Die Hilfen bei häuslicher Pflege sollen dazu beitragen, dass Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit noch möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben können.
Wenn Sie pflegeversichert sind, erhalten Sie gegebenenfalls finanzielle Leistungen zur Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bei ihrer Pflegekasse (SGB XI - Soziale Pflegeversicherung). Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus oder ist der Hilfebedarf nicht so hoch, dass die Pflegekasse leisten kann, kann die Gewährung von Hilfe zur Pflege durch das Amt für Soziales in Betracht kommen.
Die Hilfe zur Pflege soll in erster Linie die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen stärken, also die ambulante Pflege. Leistungen der ambulanten Pflege sind insbesondere
- Pflegegeld oder Pflegebeihilfen
- Erstattung von Aufwendungen der privaten Pflegepersonen (zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn)
- Übernahme angemessener Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder einen Pflegedienst
- Kostenübernahmen für Pflegehilfsmittel
Reicht die Pflege zu Hause nicht aus und ist stationäre beziehungsweise teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für
- Tages- beziehungsweise Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege oder
- vollstationäre Pflege
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen Menschen sowie seines Partners bzw. seiner Partnerin. Bei minderjährigen pflegebedürftigen Kindern ist auch das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen.
Wer in Bochum seinen Wohnsitz hat, kann den Antrag bei der Stadt Bochum stellen.
Die Hilfe wird erst ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem es dem Amt für Soziales bekannt wurde. Also im Regelfall der Tag der Antragstellung.
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