Hilfebedürftige Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können 2022 dem Grunde nach seit dem 1. Juni Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) erhalten.
Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Die Zuständigkeit für die neuen Leistungen richtet sich danach, ob ein bestimmtes Alter bereits überschritten wurde oder eine anerkannte Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Für erwerbsfähige Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII noch nicht erreicht haben, ist das Jobcenter Bochum zuständig, für alle anderen Personen das Amt für Soziales der Stadt Bochum.
Zur Sicherstellung Ihrer medizinischen Versorgung haben Sie bei Bezug von Grundsicherung nach dem SGB XII gemäß § 264 SGB V die Möglichkeit und die gesetzliche Verpflichtung, Ihre Krankenversorgung durch eine Krankenkasse Ihrer Wahl vornehmen zu lassen. Ich weise Sie darauf hin, dass die Krankenkasse ihren Sitz in meinem Verwaltungsgebiet haben muss.
Soweit Sie mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, kann das Wahlrecht vom Haushaltsvorstand für die Angehörigen mit ausgeübt werden.
Das Ergebnis Ihrer Wahl teilen Sie mir bitte durch den entsprechenden Vordruck mit.
Die für die beschriebenen Leistungen des Amtes für Soziales erforderlichen Unterlagen sind die nachfolgenden Vordrucke: