Was suche ich, bin ich hier richtig?
Der Stadt Bochum vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesene Flüchtlinge, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie jüdische Emigranten in Wohneinrichtungen haben Anspruch auf Betreuung.
Hilfe, Unterstützung, Vermittlung
Der Stadt Bochum vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesene Flüchtlinge, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie jüdische Emigranten in Wohneinrichtungen haben Anspruch auf Betreuung.
Voraussetzung für den Betreuungsanspruch sind der Status als Flüchtling und die Unterbringung in einer kommunalen Einrichtung.
Zum Anspruch auf Betreuung gehören unter anderem folgende Hilfsangebote:
Die Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Standorten und über die Zentralstelle.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
Amt für Soziales
Service-Point
Husemann Karree (5. Etage)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum
44787 Bochum
Montag - Mittwoch:
09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
13:00 bis 17:00 Uhr
Zugang zur Sachbearbeitung nur nach Terminvereinbarung!
Servicezeit (telefonische Erreichbarkeit)
Montag, Dienstag, Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 14 Uhr
Der Aufgabenkatalog des Servicebüros umfasst folgende Tätigkeiten:
Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de
Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.
Das Amt für Soziales befindet sich im 5. OG und ist über Aufzüge erreichbar.