Der neue Beruf „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ fasst die bisherigen Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen. Ziel ist die Fähigkeit Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu erlangen. Das nennt man Generalistik. In der Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden unterschiedliche Versorgungsbereiche der Pflege kennen, bei Einsätzen im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Einer dieser Versorgungsbereiche bildet den Schwerpunkt der Ausbildung. Das nennt man Vertiefungseinsatz.
Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen gelegt haben, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zur „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung auf einen Abschluss als „Altenpfleger / Altenpflegerin“ ausrichten. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. Genauso ist es mit den Vertiefungen „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“.
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, als Teilzeitausbildung maximal fünf Jahre. Sie ist kostenlos, es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Zugangsvoraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss
- Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene - mindestens zweijährige Berufsausbildung - oder einjährige Assistenz - oder Helferausbildung in der Pflege
- Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung