Zuständig für alle Neuanträge ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Nähere Informationen zum Thema Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche sowie Möglichkeiten zur Antragsstellung für noch nicht eingeschulte Kinder finden Sie auf der Homepage des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe.