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Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

Elektronische Rechnung (E-Rechnung)

Sie möchten eine elektronische Rechnung an die Stadt Bochum schicken?

Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

1. Einsenden beziehungsweise Erstellen Ihrer elektronischen Rechnung

Die Stadt Bochum bedient sich beim Empfang Ihrer elektronischen Rechnung der Dienstleistung des Landes NRW. Über diesen Dienstleister können Sie uns auf mehreren Wegen Ihre elektronische Rechnung zukommen lassen:

a)  Über das Web-Erfassungsmodul des Bereitstellungsportal.NRW können Sie unter https://erechnung.nrw Ihre E-Rechnungen direkt im Standard XRechnung erstellen und versenden.

Das Land NRW stellt unter dem nachfolgenden Link Informationen für den Rechnungssteller / die Rechnungsstellerin zur Verfügung:

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link: 

b) Zukünftig wird es möglich sein, erstellte E-Rechnungen per DE-Mail an das Bereitstellungsportal.NRW versenden zu können. Mit DE-Mail können Nachrichten sicher (die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen und verschlüsselt abgelegt), vertraulich und nachweisbar (die Identitäten von Absenderin / Absender und Adressatin / Adressaten können eindeutig nachgewiesen und nicht gefälscht werden) gesendet und empfangen werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist auf eine unverschlüsselte Übertragung mittels einfacher E-Mail (mit der Rechnung als PDF-Anlage) zu verzichten.

Nachfolgend geben wir Ihnen Hinweise zum Format der elektronischen Rechnung und den erforderlichen Informationen.

In Deutschland ist gemäß der Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7 a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (E-Rechnungsverordnung NRW) für E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber grundsätzlich der Standard XRechnung zu verwenden.

XRechnung ist - neben ZUGFeRD - der deutsche Standard für einen strukturierten Austausch von Rechnungen und soll den Umgang mit E-Rechnungen in der öffentlichen Verwaltung vereinheitlichen. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert XRechnungen sowie andere - der Europäischen Norm EN 16931 entsprechende - E-Rechnungen. Eingescannte Rechnungen oder Rechnungen im PFD-Format fallen nicht unter die zulässigen Formate.

a. Die Leitweg-ID der Stadt Bochum lautet: 05911-31001-89
b. Die Leitweg-ID der Zentralen Dienste lautet: 05911-32001-96
c. Die kommunalen Bochumer Schulen verfügen über eigene Leitweg-ID´s.

Bitte entnehmen Sie die Leitweg-ID´s der folgenden Auflistung

LeitwegID Bochum

 d. Adressierung der empfangenden Stelle:

Elektronische Rechnung (E-Rechnung) - Grafik
Elektronische Rechnung (E-Rechnung) - Grafik (Quelle: Stadt Bochum)

Elektronische Rechnung (E-Rechnung) - Grafik
Elektronische Rechnung (E-Rechnung) - Grafik (Quelle: Stadt Bochum)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachamt.

Bitte klicken Sie auf den QR-Code, um nähere Informationen zu erhalten.