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Aktuelle Grundstücksangebote

Allgemeine Hinweise des Liegenschaftsmanagement

Die Stadt Bochum veräußert Baugrundstücke und Wohnhäuser grundsätzlich in einem kommunalen Veröffentlichungsverfahren, in dem neue Angebote über einen befristeten Zeitraum und ältere Angebote als Dauerinserat öffentlich ausgeschrieben werden.

Liegenschaftsmanagement (Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster)

Der Verkauf von Ein- bis Zweifamilienhäusern und von Baugrundstücken für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt grundsätzlich anhand eines Punktekataloges nach sozialen Kriterien.

Verkauf nach dem Kriterien- und Punktekatalog

Der Verkauf von Ein- bis Zweifamilienhäusern und von Baugrundstücken für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt grundsätzlich anhand eines Punktekataloges nach sozialen Kriterien. Dazu zählen zum Beispiel die Anzahl Ihrer Kinder oder das Vorliegen einer Schwerbehinderung mit den Merkzeichen G, aG, B oder H bei einer oder mehreren Personen Ihres Haushalts.

Diese Angaben können Sie während des Veröffentlichungszeitraums in einem dafür vorgesehen Bewerbungsbogen eintragen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (Kopie des Personalausweises usw.) im Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster abgeben.

Aus den Angaben wird dann die Reihenfolge der Interessenten ermittelt und das betreffende Grundstück wird zunächst dem Höchstplatzierten angeboten.

Sie werden auf dem Bewerbungsbogen auch um Angabe gebeten, ob Sie Bediensteter der Stadt Bochum oder Mitglied eines parlamentarischen Gremiums der Stadt Bochum, also Mitglied des Rates, eines Ausschusses oder einer Bezirksvertretung sind. Dies ist kein Vorteil! Bei einem Grundstücksgeschäft mit einem Mitglied eines parlamentarischen Gremiums oder einem städtischen Bediensteten sind besondere Regelungen zu beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Hauptsatzung der Stadt Bochum.

Verkauf nach (Höchst-) Gebot

Grundstücke, die sich für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern oder Gruppenbaumaßnahmen eignen sowie Gebäude, die sich potenziell (möglicherweise auch durch Umbau oder Abbruch) für mehr als zwei Wohneinheiten oder eine Gewerbenutzung eignen, werden nach dem (Höchst-) Gebotsverfahren veräußert. Dabei erfolgt das Angebot auf der Grundlage des Verkehrswertes, der als Mindestgebot vorausgesetzt wird.

Für das Gebot können Sie den Bietervordruck verwenden. Bitte verschließen Sie diesen Gebotsumschlag und versehen ihn bitte mit der Aufschrift

„Gebot zur Ausschreibung der Stadt Bochum vom [Datum der Veröffentlichung] - 62 31 - [Lagebezeichnung]“.

und senden ihn in einem zweiten Umschlag an die Stadt Bochum, Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster, 44777 Bochum.

Der Gebotsumschlag bleibt bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist verschlossen; die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung der Bieter durch die Stadt Bochum. Die Stadt Bochum behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob und an wen und zu welchen Bedingungen ein Grundstück verkauft wird.

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Veräußerungen städtischer Grundstücke nur zum vollen Verkehrswert möglich sind. Der Erwerber hat darüber hinaus grundsätzlich alle Nebenkosten, die mit der Durchführung des Kaufvertrages anfallen sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen.

Beachten Sie bitte auch, dass es sich bei der öffentlichen Ausschreibung von Grundstücken der Stadt Bochum um ein Verfahren handelt, das mit der gleichnamigen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung (VOB) und der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) nicht vergleichbar ist. Die öffentliche Ausschreibung ist eine an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete, für die Stadt Bochum unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten.

Sollte für ein Grundstück bis zum Stichtag (Ende der Ausschreibungsfrist) kein Gebot eingehen, wird es direkt im Anschluss als Dauerinserat veröffentlicht.

Bestgebotsverfahren für Investoren und Architekten

Ein Bestgebotsverfahren ist ein Verfahren zur Auswahl eines Investors. Die Stadt Bochum setzt es bei der Entwicklung und Veräußerung städtischer Grundstücke ein, auf denen neue Wohnnutzungen entstehen sollen.
Mit der Auslobung von Bestgebotsverfahren geht Bochum einen neuen Weg, der dazu beitragen soll, maßgeschneiderte und innovative Konzepte für Flächen zu verwirklichen und damit in eine nachhaltige Zukunft zu investieren.
 

Um einen geeigneten und engagierten Investor für eine Flächenentwicklung zu finden wird von der Verwaltung in der Regel ein zweistufiges Verfahren mit folgenden Schritten durchgeführt:  

Bestgebotsverfahren

  • Stufe 1
  • Veröffentlichung des Auslobungstextes mit Aufruf zur Interessenbekundung
  • Bewerbung der interessierten Investoren und anschließende Zulassungsprüfung
  • Bewerber, die ihre fachliche, personelle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen konnten, werden zur Teilnahme am Verfahren eingeladen
  • Stufe 2
  • fristgerechte Abgabe der Kaufpreisangebote und der städtebaulichen Konzepte
  • Vorprüfung
  • Jurysitzung zur Auswahl des Bestbieters

Für die Auswahl des Bestbieters sind städtebauliche, ökologische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte und die Höhe des gebotenen Kaufpreises relevant. Mit der Durchführung von Bestgebotsverfahren wird die Steuerung einer qualitativen und zeitgemäßen Stadtentwicklung unterstützt.

Veröffentlichungsverfahren werden zurzeit etwa zweimal bis dreimal jährlich angeboten. Das Liegenschaftsmanagement plant die Zeiträume befristeter Veröffentlichungsverfahren des laufenden Jahres grundsätzlich gegen Ende des Vorjahres.

In diesem Jahr werden Grundstücke in den folgenden Zeiträumen angeboten:

  • 20. April bis 18. Mai 2020
  • 31. August bis 28. September 2020

Baugrundstücke und Immobilien werden außerhalb von befristeten Veröffentlichungen auch dauerhaft zum Kauf angeboten.
Zu den Dauerinseraten  Ihre Bewerbung oder Ihr Gebot auf diese Angebote ist jederzeit möglich!

Eine einfache schriftliche Bewerbung ist in der Regel zunächst ausreichend. Die Auswahl des Bewerbers oder Bieters erfolgt dann anders als bei den vorgenannten Veröffentlichungsverfahren nach dem Eingangsdatum der Bewerbung. Erst bei gleichem Eingangsdatum richtet sich die Auswahl je nach Angebot dann entweder nach sozialen Kriterien oder nach der Gebotshöhe. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise im jeweiligen Exposé.

Es kann vorkommen, dass Bauträger vereinzelt Grundstücke der Stadt Bochum im Internet mit ihren Angeboten bzw. Bauleistungen bewerben. Die Stadt Bochum stellt dem Erwerber grundsätzlich die Wahl des Bauträgers frei und bindet einen Käufer nicht an ein bestimmtes Unternehmen. Die Inanspruchnahme eines solchen Bauträgerangebots ersetzt auf keinen Fall Ihre Bewerbung! Beachten Sie bitte in diesem Fall auch, dass Ihnen Bewerber im Range vorgehen können, die sich vor Ihnen beworben haben. Bitte sprechen Sie das Liegenschaftsmanagement im Zweifel auf ein solches Inserat oder bereits vorliegende Bewerbungen an.

Informationen zu allen angebotenen Objekten sowie die vorgenannten Bewerbungsunterlagen und Hinweise zum Gebotsverfahren erhalten Sie während des Veröffentlichungszeitraums im Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster - Liegenschaftsmanagement -, in den Bezirksverwaltungsstellen und auf unseren Internetseiten unter www.bochum.de/grundstuecke.

Ihre Bewerbung ist grundsätzlich unverbindlich und kostenlos!

Die Mitarbeiter des Liegenschaftsmanagements stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!