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Dienstleistungen und Infos

Vorkaufsrechte

In besonderen Fällen kann die Gemeinde beim Verkauf oder Ankauf von Grundstücken ein kommunales Vorkaufrecht ausüben.

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Was suche ich, bin ich hier richtig?

Sie haben in Bochum ein Grundstück beziehungsweise eine Immobilie erworben und benötigen eine Vorkaufsrechtverzichtserklärung (Bescheinigung über das Nichtbestehen beziehungsweise die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes).

Das Baugesetzbuch (§§ 24 - 28 Baugesetzbuch) sowie das Denkmalschutzgesetz (§ 31 Denkmalschutzgesetz NW) ermächtigen Städte und Gemeinden in besonderen Fällen sogenannte gesetzliche Vorkaufsrechte auszuüben.

Daher überprüft die Stadt Bochum Kaufverträge, um festzustellen, ob die veräußerten Grundstücke für öffentliche Zwecke, wie zum Beispiel den Straßenbau, benötigt werden oder ob die veräußerten Grundstücke eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beinhalten. Sollte dies ausnahmsweise der Fall sein, könnte sie ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben und in den Kaufvertrag eintreten.

Für die Abwicklung Ihres Kaufvertrages benötigen Sie daher eine „Bescheinigung über die Nichtausübung des Vorkaufsrechtes“ von der Stadt Bochum.

In der Regel übernimmt Ihr Notar die Antragsstellung bei der Stadt Bochum. Dabei gibt er alle relevanten Daten des Grundstücksgeschäfts an. Einen besonderen Vordruck gibt es nicht.

Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung nach §§ 24-28 Baugesetzbuch beträgt derzeit 67,50 Euro.

Die Ausstellung der Bescheinigung nach § 31 Denkmalschutzgesetz ist gebührenfrei.

Sachbearbeiter
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

Herr Sust

Vorkaufsrechte

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0234 910-2929
Faxnummer
0234 910-792901
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