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Dienstleistungen und Infos
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F103&formtecid=3&areashortname=Amt11

Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster enthält flächendeckende Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender und beschreibender Form.

Dienstleistungen und Infos

Sie benötigen Angaben zu Flurstücken, Gebäuden oder Eigentumsangaben beziehungsweise möchten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bestellen.

Das Katasteramt erstellt gegen eine Gebühr Auszüge aus den beschreibenden Angaben des Liegenschaftskatasters.

Eigentümerangaben werden nur dem bereitgestellt, der ein berechtigtes Interesse (§14 VermKatG NRW) nachweisen kann.

Ein berechtigtes Interesse hat zunächst derjenige, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht, mag er als Berechtigter eingetragen sein oder nicht. Zu diesem Personenkreis gehören:

  • der/die Grundstückseigentümer
  • der/die Wohnungseigentümer
  • der/die Erbbauberechtigten
  • eingetragene oder einzutragende Berechtigte eines Rechts

Auch ein tatsächliches Interesse, insbesondere wirtschaftliches Interesse, kann genügen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem:

  • die Grundstücksangrenzer
  • der Kreditgeber des Eigentümers, wenn der Kredit im Grundbuch abgesichert werden soll
  • der Gläubiger einer gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbaren Forderung, welcher aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück- / Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum oder Erbbaurecht betreiben möchte.

Aber auch folgende Interessen wurden von der Rechtsprechung bei Vorlage weiterer Nachweise anerkannt:

  • ein öffentliches Interesse (unter anderem Pressefreiheit)
  • ein Kaufinteresse, wenn Eigentümer Verkaufsabsicht hat und zustimmt (Nachweis: zum Beispiel Exposé vom Immobilienmakler)
  • ein Interesse des Mieters bei bestehendem Mietverhältnis (Vermieter (Nachweis: Mietvertrag)
  • ein wirtschaftliches Interesse, das sich aus gewissen Rechten gegenüber dem Eigentümer ergeben kann (unter anderem aus dem Pflichtteilrecht)

Rechtsgrundlage:

Flurkarte

Die Flurkarte stellt die Grundrisssituation der Flurstücke und der Gebäude dar. Sie liegt in analoger und digitaler Form vor und kann in verschiedenen Maßstäben ausgegeben werden.

Flurstücks- und Eigentumsnachweis oder Bestandsnachweis

Die beschreibenden Angaben des Buchwerkes weisen für die Flurstücke deren Lage, Größe und Nutzung nach. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen enthalten sie zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung. Darüber hinaus werden für jedes Flurstück, in Übereinstimmung mit dem Grundbuch, die Eigentümer und Erbbauchberechtigten nachgewiesen.

Liegenschaftskarte / Flurkarte

Die Liegenschaftskarte in der Ausprägung der Flurkarte oder der Stadtgrundkarte ergänzt die Angaben des Grundbuchs in Bezug auf die bildliche Darstellung des Eigentums an Grund und Boden.

Im Bochumer Serviceportal können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster online beantragen:

Im GIS-Portal können Sie online Einsicht in die Liegenschaftskarte/Flurkarte nehmen:

Notwendige Angaben zur Beantragung sind:

  • Gemarkung, Flur, Flurstück(e) oder
  • Lagebezeichnung - Straßenname und Hausnummer
  • Bei Eigentumsnachweisen ist der Nachweis des berechtigten Interesses notwendig

Der Antragsteller muss sich mit amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.

Gebühren laut Kostenordnung VermWertKostO NRW und dem Kostentarif VermWertKostT:

  • Auszug bis einschließlich DIN A3: 30 Euro
  • Auszug größer DINA A3: 60 Euro
  • Zur Erstausfertigung beantragte Mehrausfertigungen unabhängig vom Format: 10 Euro

Adresse / Kontakt


Katasterauskunft
Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.490
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3816
Telefonnummer 2
0234 910-3819
Faxnummer
0234 910-3818
E-Mail Adresse
katasterauskunft@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Hinweise

Telefon: 0234 910-3816 - Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Telefon: 0234 910-3819 - Bestellung von Vermessungsunterlagen und Auszügen aus dem Katasterzahlennachweis 
Telefon: 0234 910-3911 - Bestellung von Identitätsbescheinigungen

Frau Oesmaa

Katasterführung und -bereitstellung

Telefonnummer
0234 910-3816
Zimmer 5.1.490
E-Mail Adresse
katasterauskunft@bochum.de