Seit Inkrafttreten des Vermessungs- und Katastergesetzes am 1. August 1972 besteht erstmals eine Einmessungspflicht für Gebäude. Gebäude oder Gebäudeteile, die ab diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, unterliegen der Einmessungspflicht.
Gebäudeeinmessung
Informationen zur Einmessungspflicht für Gebäude oder Gebäudeteile
Dienstleistungen und Infos
Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) darzustellen und zu beschreiben. Dies schreibt der § 11 Absatz 1 Satz 1 des VermKatG (Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster) vor. Das heißt, der Nachweis des aktuellen Gebäudebestandes ist wesentlicher Bestandteil des Katasters und aus planerischer Sicht sogar ein sehr bedeutsamer Teil.
Das Kataster muss aber nicht nur den Zwecken der Verwaltung, Wirtschaft und Planung gerecht werden, sondern auch dem privaten Rechtsverkehr. So kann zum Beispiel in den meisten Fällen eine Beleihung des Grundstückes oder Gebäudes nicht stattfinden, wenn das Gebäude nicht in Bezug auf die Grundstücksgrenzen eingemessen ist.
Um die Kartenwerke und die im Aufbau befindlichen Informationssysteme aktuell zu halten, ist unter anderem der Gebäudebestand lückenlos zu erfassen.
Rechtsgrundlage:
Spätestens unmittelbar nach der Fertigstellung der Baumaßnahme hat der Eigentümer, die Eigentümerin, der Erbbauberechtigte oder die Erbbauberechtigte die gesetzliche Verpflichtung die Einmessung zu beantragen. Eine besondere Aufforderung ist nicht erforderlich. Den Antrag zur Gebäudeeinmessung können Sie entweder bei einer/einem in Nordrhein-Westfalen zugelassene/n öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) oder beim Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster der Stadt Bochum stellen.
Eine Liste der zugelassenen ÖbVI in NRW finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Köln.
Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen folgender Onlinedienst zur Verfügung:
Dipl.-Ing. Herr Horn
Katasterführung und -bereitstellung
- Telefonnummer
- 0234 910-3802
- Zimmer 5.1.450
- E-Mail Adresse
- FHorn@bochum.de
Adresse / Kontakt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
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Öffnungszeiten
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Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Zugang aktuell nur mit einem vorher telefonisch vereinbarten Termin möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.