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Dienstleistungen und Infos

Grundstücksgeschäfte

Die Stadt Bochum bietet regelmäßig Wohnbaugrundstücke und Immobilien zum Kauf oder zur Übernahme im Erbbaurecht an.

Dienstleistungen und Infos

Wenn Sie ein städtisches Grundstück kaufen oder im Erbbaurecht übernehmen möchten und unsere aktuellen Angebote suchen, sind Sie hier richtig. Unsere Angebote finden Sie unter aktuelle Grundstücksangebote.

Sie suchen einen Standort oder eine Fläche zur Ausübung eines Gewerbes:

Die Stadt Bochum bietet Baugrundstücke und Wohnhäuser grundsätzlich in zeitlich befristeten oder dauerhaften kommunalen Veröffentlichungen an.

Nach den internen Grundstücksrichtlinien der Stadt Bochum erfolgt der Verkauf oder die Vergabe im Erbbaurecht in der Regel nach dem „Punkte- und Kriterienkatalog“ oder zum Höchstgebot.

Für unsere aktuellen Grundstücksangebote erstellen wir Exposés, in denen neben den Informationen zum jeweiligen Objekt, Hinweise zum Vermarktungsverfahren, zum Kaufpreis, Erbbauzins beziehungsweise Mindestgebot und zur jeweiligen Ansprechperson enthalten sind.

Zu Beginn des Veröffentlichungszeitraums erfolgen auch Hinweise im Lokalteil der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung sowie im Amtsblatt der Stadt Bochum. 

Der Verkauf von Ein- bis Zweifamilienhäusern und von Baugrundstücken für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt grundsätzlich anhand eines Punktekataloges nach sozialen Kriterien. Dazu zählen zum Beispiel die Anzahl Ihrer Kinder oder die Aufnahme von pflegebedürftigen Personen in Ihr neues Haus.

Diese Angaben können Sie während des Veröffentlichungszeitraums in einem dafür vorgesehen Bewerbungsbogen eintragen und diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen online, per Post oder persönlich beim Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster einreichen.

Aus den Angaben wird dann die Reihenfolge der Interessenten ermittelt und das betreffende Grundstück wird zunächst dem Höchstplatzierten angeboten. Sie werden auf dem Bewerbungsbogen auch um Angabe gebeten, ob Sie Bediensteter der Stadt Bochum oder Mitglied eines parlamentarischen Gremiums der Stadt Bochum, also Mitglied des Rates, eines Ausschusses oder einer Bezirksvertretung sind. Dies ist kein Vorteil! Wird ein Objekt an ein Mitglied eines parlamentarischen Gremiums oder einen städtischen Bediensteten veräußert, muss die Liegenschaftsverwaltung in der Regel ein besonderes unabhängiges Wertgutachten beantragen, das den Verkauf unter Umständen verzögern kann.

Grundstücke, die sich für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern oder Gruppenbaumaßnahmen eignen sowie Gebäude, die sich potenziell (möglicherweise auch durch Umbau oder Abbruch) für mehr als zwei Wohneinheiten oder eine ergänzende Gewerbenutzung eignen, werden nach dem Höchstgebotsverfahren veräußert oder im Erbbaurecht vergeben. Dabei erfolgt das Angebot auf der Grundlage des Verkehrswertes, der als Mindestgebot vorausgesetzt wird.

Für das Gebot können Sie den Bietervordruck verwenden und diesen online, per Post oder persönlich beim Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster einreichen.

Die Gebote bleiben bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist ungeöffnet; die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung der Bieter durch die Stadt Bochum. Die Stadt Bochum behält sich die volle Entschei­dungsfreiheit darüber vor, ob und an wen und zu welchen Bedingungen ein Grundstück vergeben wird.

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Veräußerungen oder Vergabe im Erbbaurecht städtischer Grundstücke nur zum vollen Verkehrswert möglich sind. Der Erwerber hat darüber hinaus grundsätzlich alle Nebenkosten, die mit der Durchführung des Vertrages anfallen sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen.

Beachten Sie bitte auch, dass es sich bei der öffentlichen Ausschreibung von Grundstücken der Stadt Bochum um ein Verfahren handelt, das mit der gleichnamigen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung und der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenom­men Bauleistungen) nicht vergleichbar ist. Die öffentliche Ausschreibung ist eine an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete, für die Stadt Bochum unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten.

Bei den aktuellen Grundstücksangeboten haben Sie die Möglichkeit Gebote und Bewerbungen direkt online abzugeben. Ein entsprechender Link wird Ihnen am Ende der Exposés angezeigt. Gebote und Bewerbungen sind nur auf ausgeschriebene Grundstücke möglich.

Zu den aktuellen Grundstücksangeboten

Im Exposé erfahren Sie genau, welche Unterlagen wir für Ihre Bewerbung oder Ihr Gebot benötigen.

Bitte beachten Sie in den jeweiligen Exposés die Hinweise auf das Veröffentlichungsverfahren und gegebenenfalls den dort angegebenen Bewerbungsschluss. Bewerbungen und Gebote sind nur dann möglich, wenn die Grundstücke veröffentlicht sind.

Ihre Bewerbung ist immer kostenlos und kann jederzeit zurückgezogen werden.

Bei allgemeinen Fragen zu städtischen Grundstücken erreichen uns am besten per E-Mail unter liegenschaften@bochum.de oder telefonisch 0234 910-2901.

Bei ortsbezogenen Fragen kontaktieren Sie bitte direkt die für den Bezirk zuständige Ansprechperson:

Sachbearbeiter
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

Herr Wolz

Stadtbezirk
Bochum-Mitte

Telefonnummer
0234 910-2902
E-Mail Adresse
Wolz@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

Frau Pollmeier

Stadtbezirk
Bochum-Wattenscheid

Telefonnummer
0234 910-2919
E-Mail Adresse
SPollmeier@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

Frau Schliep

Stadtbezirk
Bochum-Südwest

Telefonnummer
0234 910-2922
E-Mail Adresse
PSchliep@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

Frau Linde

Stadtbezirke
Bochum-Süd, Bochum-Ost (Langendreer und Laer)

Telefonnummer
0234 910-2906
E-Mail Adresse
MLinde@bochum.de

Adresse / Kontakt


Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.270
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2901
E-Mail Adresse
liegenschaften@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 15:00 Uhr

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.