Die von der Stadt Bochum veröffentlichten Baugrundstücke sind intern bauordnungs- und bauplanungsrechtlich vorgeprüft.
Die Detailinformationen in den Exposés beinhalten Informationen über den möglichen Gebäudetyp (Ein- oder Mehrfamilienhaus), die planungsrechtliche Zulässigkeit (Bebauungsplanfestsetzungen) und örtliche Einschränkungen wie zu übernehmende Baulasten oder Dienstbarkeiten (Wegerechte, Nutzungsrechte, Leitungsrechte).
In Vorabgesprächen mit Architekten, Kompakt- und Fertighausanbietern oder Bauträgern sollten die von der Liegenschaftsverwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen erste Grobplanungen ermöglichen.
Dennoch befreit Sie das nicht vom üblichen Baugenehmigungsverfahren nach der Landesbauordnung.
Je nach Grundstückslage und örtlichen Gegebenheiten sind nicht immer zweifelsfreie Aussagen über die Bebauung mit einem bestimmten vorgeplanten Baukörper möglich.
Insbesondere bei Hanglagen oder bei Baulücken zwischen bestehenden Gebäuden kann die planungsrechtliche Zulässigkeit und die tatsächliche Realisierung Ihres Wunschhauses nur nach eingehender Beratung durch einen Architekten und gegebenenfalls nach Beantragung eines Bauvorbescheids durch diesen eingeschätzt werden.
Wollen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen konkret verwirklicht wissen, müssen Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Ihrer Bewerbung damit rechnen, dass Ihnen Planungskosten entstehen.
Im Zweifel sprechen Sie bitte mit der für Ihr Objekt zuständigen Verhandlungsperson.
Bei Grundstücken für Doppelhaushälften oder Reihenhäusern besteht zudem häufig die Möglichkeit, mit Ihren zukünftigen Nachbarn gemeinsam ein Haus zu errichten und so Planungs- und Baukosten zu sparen, sofern das Nachbargrundstück im gleichen Veröffentlichungszeitraum ebenfalls verkauft werden kann.