Auf der Basis von Start- und Zieladresse und den vorliegenden amtlichen Karten wird die kürzeste, üblicherweise befahrene Strecke ermittelt und die Entfernung amtlich bescheinigt.
Entfernungsbescheinigung
Eine Entfernungsbescheinigung ist die amtliche Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Liegenschaften, zum Beispiel zwischen Wohnhaus und Arbeitsstelle.
Dienstleistungen und Infos
Die amtliche Entfernungsbescheinigung wird zum Beispiel zur Vorlage beim Finanzamt, zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Behörden oder als Kalkulationsgrundlage benötigt. Insbesondere nach den folgenden Vorschriften werden gegebenenfalls Entfernungsbescheinigungen benötigt:
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Reisekosten-/Umzugskostengesetze des Bundes und der Länder (BUKG, TEVO)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).
Hinweis:
Die Bescheinigung trifft keine Aussage über die gegebenenfalls besondere Gefährlichkeit des angegebenen Weges zum Beispiel im Sinne des § 6 Abs. 2 der „Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -)“, sondern lediglich über den kürzesten Weg (§ 7 Abs. 1 SchfkVO).
Ein persönliches Erscheinen oder ein Wohnsitz in Bochum sind nicht notwendig.
Die Dienstleistung kann schriftlich per Post, per E-Mail, FAX, Telefon oder persönlich in der Katasterauskunft beantragt werden. Die Erstellung der Bescheinigung dauert aufgrund notwendiger Recherchen einige Tage.
Die Entfernungsbescheinigung kann per E-Mail an katasterauskunft@bochum.de, schriftlich per Post, FAX, Telefon oder persönlich in der Katasterauskunft beantragt werden.
Notwendige Angaben sind die Start- und Zieladresse und der Verwendungszweck.
Zur Erstellung der Entfernungsbescheinigung fügen Sie bitte eine Kopie des Antrags beispielsweise der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder der Agentur für Arbeit bei.
Gebühren laut Kostenordnung VermWertKostO NRW und dem Kostentarif VermWertKostT:
- Zeitgebühr: 25 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde
- Zahlung per Rechnung
Anträge von der Bundesagentur für Arbeit, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA) sind kostenfrei.
Adresse / Kontakt
Katasterauskunft
Technisches Rathaus (TR)
5. Etage, Zimmer 5.1.490
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-3816
- Telefonnummer 2
- 0234 910-3819
- Faxnummer
- 0234 910-3818
- E-Mail Adresse
- katasterauskunft@bochum.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Termine außerhalb der genannten Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Hinweise
Telefon: 0234 910-3816 - Bestellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Telefon: 0234 910-3819 - Bestellung von Vermessungsunterlagen und Auszügen aus dem Katasterzahlennachweis
Telefon: 0234 910-3911 - Bestellung von Identitätsbescheinigungen
Frau Oesmaa
Katasterführung und -bereitstellung
- Telefonnummer
- 0234 910-3816
- Zimmer 5.1.490
- E-Mail Adresse
- katasterauskunft@bochum.de