Informationen zur Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, deren Erhebung in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basiert. In Nordrhein-Westfalen ist den Gemeinden das Recht, Steuern zu erheben, wie zum Beispiel die Vergnügungssteuer, durch das Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit der Abgabenordnung und der jeweiligen örtlichen Satzung eröffnet.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Bochum ist die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Bochum (Vergnügungssteuersatzung) vom 16. Dezember 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 5. Juli 2024.