Wichtiger Hinweis: Am 1. Januar 2025 tritt die Zweite Änderungssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Bochum in Kraft (Kurzinformationen zu den wesentlichen Änderungen)
Vergnügungssteuer
Welche in der Stadt Bochum veranstalteten Vergnügungen unterliegen der Besteuerung? Informationen zur Vergnügungssteuerpflicht.
Dienstleistungen und Infos
Der Besteuerung unterliegen die in der Stadt Bochum veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art (Aussetzung der Besteuerung bis zum 31. Dezember 2024)
(zum Beispiel Discos, Tanz in den Mai); - Schönheitstänze, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art mit beabsichtigter erotisierender Wirkung
(zum Beispiel Striptease, Table-Dance, Peepshows); - Sex- und Erotikmessen
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern;
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen;
- die Haltung beziehungsweise die Nutzung von Spielgeräten
- die Haltung von Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
- Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.
Allgemeine Hinweise, Infos und Regelungen zur
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung
Geldspielgeräte und Unterhaltungsautomaten
- Vergnügungssteuererklärung für Geldspielgeräte
(Hinweis: Um diesen Onlinedienst einreichen zu können, müssen Sie mit Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion die BundID nutzen.)
Alternativ stellen wir Ihnen ein Leerformular zum Download zur Verfügung: - Anlage zur Vergnügungssteuererklärung für Geldspielgeräte
- An-/Abmeldung von Geldspielgeräten
- An-/Abmeldung von Unterhaltungsgeräten
- Anzeige zum Verdacht einer Vergnügungssteuerhinterziehung
Diese Angaben entnehmen Sie bitte, je nach Besteuerungsgegenstand, den allgemeinen Hinweisen.
Adresse / Kontakt
Amt für Finanzsteuerung
Steuern
Verwaltungsgebäude
Rensingstraße 21
44777 Bochum
Navigation
44807 Bochum
- Faxnummer
- 0234 910-3956
Öffnungszeiten
Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Ein Parkplatz ist am Haus vorhanden.
Barrierefreier Zugang
Das Gebäude ist über eine Rampe zugänglich. Ein Aufzug ist vorhanden.
Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung, Erteilung und Änderung von SEPA-Mandaten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson der Geschäftsbuchhaltung.
Ansonsten wenden Sie sich an uns über:
- E-Mail: vergnuegungssteuer@bochum.de
- Telefax: 0234 910-3956
Ansprechpersonen Vergnügungssteuer:
Amt für Finanzsteuerung
Frau Mey
Grundsatzangelegenheiten
- Telefonnummer
- 0234 910-3775
- Zimmer 13 (Rensingstraße 21)
- E-Mail Adresse
- CMey@bochum.de
Amt für Finanzsteuerung
Herr Schön
Grundsatzangelegenheiten
- Telefonnummer
- 0234 910-2046
- Zimmer 13 (Rensingstraße 21)
- E-Mail Adresse
- GSchoen@bochum.de
Amt für Finanzsteuerung
Herr Woljeme
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Telefonnummer
- 0234 910-2276
- E-Mail Adresse
- FWoljeme@bochum.de
- Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte
Sie möchten selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geldspielautomaten aufstellen oder andere Spiele (zum Beispiel Snooker-Turnier) veranstalten?
- Spielhallen
Zum Betrieb einer Spielhalle wird in NRW eine glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigt. Die Erlaubnis ist objekt- und Inhaberbezogen.
- Sportwetten
Die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von Sportwetten bedarf einer Erlaubnis, da es sich um Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages handelt.
- Schaustellung von Personen
Sie möchten Stripteasevereranstaltungen durchführen oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen? - Alle Infos: Was wird vorausgesetzt, wo muss ich wann hin? ...