Die Grundsteuer ist eine Real- und Objektsteuer, die gegenüber der Gemeinde zu entrichten ist. Besteuert wird das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.
Grundsteuerreform (Häufige Fragen)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Veranlagung der Grundsteuer und zur Grundsteuerreform
Grundsteuerreform
Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil war die steuerliche Ungleichbehandlung von Grundvermögen. Die letzte Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen erfolgte im Jahr 1964. Somit hat die gesetzliche Regelung zur Grundsteuer gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes verstoßen (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz).
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bund eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Im November 2019 hat der Bundesgesetzgeber die Grundsteuerreform verabschiedet (das sogenannte Bundesmodell). Durch eine Öffnungsklausel wurde den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, Anpassungen am Bundesmodell vorzunehmen beziehungsweise ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich dazu entschieden, grundsätzlich das Bundesmodell anzuwenden. Es hat jedoch mit dem "Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen" (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz - NWGrStHsG) die Möglichkeit geschaffen, sogenannte differenzierende Hebesätze einzuführen. Damit könnte die individuelle Grundstücksnutzung ggf. eine größere Rolle bei der künftigen Höhe der Grundsteuer B spielen. Die Entscheidung über die tatsächliche Einführung dieser differenzierenden Hebesätze obliegt aber letztlich der Stadt Bochum.
Folge der Reform ist, dass alle Grundstücke neu bewertet werden mussten. Die Bewertung der Grundstücke erfolgte durch die Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf Basis der Neubewertung aller Grundstücke kann die Stadt Bochum einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen, aus dem sich die korrekte Höhe der Grundsteuer ergibt.
Ab dem 1. Januar 2025 veranlagt die Stadt Bochum die Grundsteuer auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Bestimmungen. Berücksichtigt werden dabei die Daten der von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuermessbescheide, die auf Basis der von den Eigentümerinnen und Eigentümern abgegebenen Feststellungserklärungen erstellt wurden.
Die für das Jahr 2025 geltenden Hebesätze finden Sie hier:
Der Bundesgesetzgeber hat die Bewertung der Grundstücke im Bewertungsgesetz neu geregelt. Dazu hat er das sog. Bundesmodell entwickelt. Mit der sog. Länderöffnungsklausel hat er allerdings den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, das Bundesmodell anzupassen oder sogar eigene Bewertungsmodelle zu entwickeln.
Mit einem Grundbesitzabgabenbescheid werden neben der Grundsteuer auch die Benutzungsgebühren (Abfall-, Entwässerungs- und Straßenreinigungsgebühren) festgesetzt.
Ein Grundbesitzabgabenbescheid ist gleichzeitig ein Grundsteuerbescheid, wenn neben den Gebühren auch die Grundsteuer festgesetzt wird.
Wird mit einem Bescheid ausschließlich die Grundsteuer (also keine Gebühren) festgesetzt, spricht man von einem Grundsteuerbescheid.
Der Grundbesitzabgabenbescheid / Grundsteuerbescheid wird regelmäßig in der dritten oder vierten Januar-Woche eines Jahres versandt. Mit ihm erfolgt die Festsetzung für das jeweils laufende Jahr.
Notwendige Änderungen erfolgen dann zeitnah mit sogenannten Änderungsbescheiden.
Gegen den Grundbesitzabgabenbescheid / Grundsteuerbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Bochum Widerspruch erhoben werden.
Bitte beachten Sie, dass Einwendungen, die den Grundsteuerwertbescheid und/oder den Grundsteuermessbescheid betreffen, an das zuständige Finanzamt zu richten sind.
Die Einspruchsfrist gegen einen Grundsteuermessbescheid oder Grundsteuerwertbescheid beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheides.
Ein Widerspruch/Einspruch muss schriftlich erhoben werden und mit einer Unterschrift versehen sein. Es sollte sich also um ein persönlich unterschriebenes Dokument handeln.
Eine einfache E-Mail ohne Unterschrift reicht nicht aus.
Die Höhe der Grundsteuer errechnet sich durch die Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz.
Formel: Messbetrag * Hebesatz = Grundsteuer
Die Grundsteuer A wird erhoben für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Die Grundsteuer B wird für alle sonstigen Grundstücke, die nicht Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind, erhoben.
Mit der Grundsteuer C können unbebaute baureife Grundstücke besonders besteuert werden. In Bochum wird die Grundsteuer C nicht erhoben.
Durch die Neubewertung aller Grundstücke hat sich die Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge verringert. Damit die Höhe der erhobenen Grundsteuer in etwa derjenigen der Vorjahre entspricht (aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform), ist eine Anhebung des Grundsteuerhebesatzes erforderlich.
Auch wenn der Grundsteuermessbetrag niedriger ausfallen sollte als vorher, kann die Anpassung des Hebesatzes dazu führen, dass die individuelle Steuerlast steigt.
Aufkommensneutralität bedeutet, dass das künftige Gesamtaufkommen der Grundsteuer nach neuem Recht dem bisherigen Gesamtaufkommen nach altem Recht in etwa entspricht.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht Belastungsneutralität, da die individuelle Grundsteuerbelastung aufgrund der Veränderungen durch die Reform sinken oder aber auch steigen kann.
Die Grundsteuermesszahl ist im Grundsteuergesetz festgelegt. Sie dient der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages aus dem Grundsteuerwert.
Es gibt unterschiedliche Messzahlen für die verschiedenen Grundstücksarten.
Sie beträgt für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum 0,31 Promille.
Sie beträgt für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke 0,34 Promille.
Für unbebaute Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 0,34 Promille.
Im Bewertungsverfahren ermittelt das Finanzamt den steuerlichen Wert des Grundstückes. Dieser wird benötigt, um den Grundsteuermessbetrag zu ermitteln.
Im Rahmen der Grundstücksbewertung ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert.
Der Grundsteuerwert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert und somit der Grundsteuermessbetrag berechnet.
Mit dem Grundsteuerwertbescheid setzt das Finanzamt den Grundsteuerwert gegenüber dem / der Steuerpflichtigen fest.
Der Grundsteuermessbescheid ist der Bescheid, mit dem das Finanzamt gegenüber dem / der Steuerpflichtigen den Grundsteuermessbetrag festsetzt.
Das Land NRW hat die Möglichkeit geschaffen, dass die Kommune entweder einen einheitlichen Hebesatz für alle bebauten und unbebauten Grundstücke beschließt, oder aber alternativ differenzierte Hebesätze für Nichtwohngrundstücke und Wohngrundstücke festlegt.
Der Rat der Stadt Bochum hat sich entschieden, dass ab dem 1. Januar 2025 differenzierte Grundsteuerhebesätze gelten.
Die Hebesatzsatzung und die aktuellen Hebesätze finden Sie hier:
Der Rat der Stadt Bochum hat sich entschieden, dass ab dem 1. Januar 2025 differenzierte Grundsteuerhebesätze gelten.
Die Höhe des Grundsteurhebesatzes ist daher davon abhängig, ob es sich um ein Wohngrundstück oder ein Nichtwohngrundstück handelt. Die Zuordnung zu diesen beiden Gruppen hängt von der Grundstücksart ab, die das Finanzamt festgelegt hat.
Um den Kommunen eine bessere Möglichkeit zu geben, die Belastungsverteilung an die jeweiligen räumlich-strukturellen Verhältnisse vor Ort anzupassen, wurde ein Gesetz zur Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer verabschiedet.
Der Rat der Stadt Bochum entscheidet über die Höhe des Grundsteuerhebesatzes. Dazu beschließt er eine sog. Hebesatzsatzung.
In dieser Satzung legt er auch fest, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher Hebesatz für alle Grundstücke in Bochum gelten soll, oder ob differenzierte Hebesätze für die Wohngrundstücke und die Nichtwohngrundstücke in Bochum angewendet werden.
Der Rat der Stadt Bochum hat sich entschieden, dass ab dem 1. Januar 2025 differenzierte Grundsteuerhebesätze gelten.
Die Hebesatzsatzung und die aktuellen Hebesätze finden Sie hier:
Nichtwohngrundstücke sind die folgenden in einer Gemeinde liegenden unbebauten und bebauten Grundstücke:
- Teileigentum
- Geschäftsgrundstücke
- gemischt genutzte Grundstücke
- sonstige bebaute Grundstücke
- unbebaute Grundstücke
Wohngrundstücke sind die folgenden in einer Gemeinde liegenden bebauten Grundstücke:
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Wohnungseigentum
Die Grundstücksarten sind in § 249 des Bewertungsgesetzes geregelt:
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Wohnungseigentum
- Teileigentum
- Geschäftsgrundstücke
- gemischt genutzte Grundstücke
- sonstige bebaute Grundstücke
- unbebaute Grundstücke
Im Rahmen der Grundstücksbewertung bestimmt das zuständige Finanzamt die Grundstücksart.
Da die neuen Grundstückswerte und Grundsteuermessbeträge von den Finanzämtern berechnet und festgesetzt werden, wenden Sie sich bitte unmittelbar an das für Sie zuständige Finanzamt.
Dies gilt auch, wenn Sie in diesem Zusammenhang Einwendungen haben oder Einspruch erheben möchten.
Die Stadt Bochum ist an die vom Finanzamt festgesetzten neuen Grundsteuermessbeträge gesetzlich gebunden und berechnet die individuelle Grundsteuer auf dieser Basis. Diesbezügliche Einwendungen gegenüber der Stadt Bochum wären wegen der gesetzlichen Bindungswirkung der von den Finanzämtern erlassenen Bescheide zurückzuweisen, auch wenn sie im Zusammenhang mit den jährlichen Grundbesitzabgabenbescheiden der Stadt Bochum geltend gemacht werden.
Auf den Seiten der Finanzverwaltung NRW finden Sie die
Alle Informationen zur Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie unter
- Finanzamt Bochum-Mitte - Hotline: 0234 514-1959
- Finanzamt Bochum-Süd - Hotline: 0234 3337-1959
Informationen des Landes NRW zur Grundsteuerrefom erhalten Sie auf den Internetseiten der Landes:
Ja, die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben einen Steuerchatbot im Angebot, der Fragen zur Grundsteuerreform beantworten kann, die gegebenenfalls auf dieser Informationsseite nicht thematisiert werden.