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Grundbesitzabgaben

Schmutzwassergebühren

Die wichtigsten und häufigsten Fragen auf einen Blick.

Grundbesitzabgaben

Für das Schmutzwasser, welches von Ihrem Grundstück in den Kanal geleitet wird, sind Gebühren zu zahlen. Die tatsächliche Menge des Schmutzwassers ist nur unter erheblichem Aufwand messbar. Daher wird davon ausgegangen, dass die Menge des Frischwassers, welches Sie dem Grundstück zuführen, in gleicher Höhe als Schmutzwasser abgeführt wird.

In Bochum werden daher die Wasserbezugsdaten der Stadtwerke Bochum GmbH als Grundlage für die Höhe der Schmutzwasserveranlagung herangezogen. Genutzt werden dazu die Werte der letzten bekannten Jahresabrechnung der Stadtwerke (Ablesung bis 30.09 eines Jahres). Die Verarbeitung erfolgt daher in der Regel zeitversetzt.

Grundsätzlich können Sie Wassermengen, die nicht in die Abwasseranlage gehen, hier nachweisen, damit diese als „Wasserverluste“ berücksichtigt werden können. Das trifft zum Beispiel regelmäßig bei Bewässerung des Gartens zu. Dafür ist ein geeichter Zwischenzähler erforderlich. Auch hier gelten die Bestimmungen der Abwassergebührensatzung der Stadt Bochum.

Rechtsgrundlagen:

Die meistgestellten Fragen

Wenn Sie eine Frage zu Ihren Schmutzwassergebühren haben oder der uns etwas mitteilen möchten, können Sie online Kontakt zum Amt für Finanzsteuerung aufnehmen:

Bitte beachten Sie, dass die Grundlage für die Schmutzwasserveranlagung die Stadtwerkeabrechnung ist, die sich auf die Ablesung bis 30. September des Vorjahres bezieht.

Als Beispiel:
Erfolgte die Ablesung am 1. August des Jahres, wird diese Menge Grundlage für die Schmutzwasserberechnung des Folgejahres. Erfolgte die Ablesung erst ab 1. Oktober des Jahres, können die von den Stadtwerken übermittelten Daten nicht mehr Grundlage für das Folgejahr werden. Diese Stadtwerkeabrechnung wird erst im Jahr darauf berücksichtigt (Beispiel: Ablesung für den Zeitraum 12. Oktober 2018 bis 11. Oktober 2019, der Wert wird erst für 2021 berücksichtigt).

Bei erheblichen Abweichungen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung.

Nein, denn diese Wassermengen gehen nicht in das städtische Abwassersystem.

Allerdings ist dafür ein geeichter privater Zwischenzähler erforderlich. Näheres dazu finden Sie in unserem Informationsblatt Wasserverluste.

Bei einem Rohrbruch oder ähnlichen Schäden geht in der Regel kein Schmutzwasser in das Abwassersystem. Spätestens mit der entsprechenden Frischwasserrechnung sollte Ihnen schon der Mehrverbrauch aufgefallen sein. Meist wird auch spätestens dann ein unentdeckter Rohrbruch festgestellt. Denken Sie daran, dass dieser Rohrbruch von Ihnen nachgewiesen werden muss. Fotos, Belege der Versicherung, Reparaturrechnungen und ähnliches muss vorgelegt werden, um eine Reduzierung der Gebühren zu erlangen.