Für das Schmutzwasser, welches von Ihrem Grundstück in den Kanal geleitet wird, sind Gebühren zu zahlen. Die tatsächliche Menge des Schmutzwassers ist nur unter erheblichem Aufwand messbar. Daher wird davon ausgegangen, dass die Menge des Frischwassers, welches Sie dem Grundstück zuführen, in gleicher Höhe als Schmutzwasser abgeführt wird.
In Bochum werden daher die Wasserbezugsdaten der Stadtwerke Bochum GmbH als Grundlage für die Höhe der Schmutzwasserveranlagung herangezogen. Genutzt werden dazu die Werte der letzten bekannten Jahresabrechnung der Stadtwerke (Ablesung bis 30.09 eines Jahres). Die Verarbeitung erfolgt daher in der Regel zeitversetzt.
Grundsätzlich können Sie Wassermengen, die nicht in die Abwasseranlage gehen, hier nachweisen, damit diese als „Wasserverluste“ berücksichtigt werden können. Das trifft zum Beispiel regelmäßig bei Bewässerung des Gartens zu. Dafür ist ein geeichter Zwischenzähler erforderlich. Auch hier gelten die Bestimmungen der Abwassergebührensatzung der Stadt Bochum.
Rechtsgrundlagen: