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Grundbesitzabgaben

Niederschlagswassergebühren

Die wichtigsten und häufigsten Fragen auf einen Blick.

Grundbesitzabgaben

Regen/Niederschlag belastet die Abwasseranlage der Stadt Bochum (Kanalisation). Die genauen Mengen sind dabei nicht zu erfassen. Daher wird als Maßstab nicht die Menge berücksichtigt, sondern darauf abgestellt, von welchen bebauten/überbauten und befestigten Flächen des Grundstücks Wasser in den Kanal gelangen kann. Diese Flächen erklärt der jeweilige Eigentümer gegenüber der Stadt Bochum (Flächenerklärung). Hier gelten die Bestimmungen der Abwassergebührensatzung. Im Gebührenbescheid findet sich am Ende nur eine Quadratmeterangabe zur angeschlossenen Fläche.

Da es sich bei Regenwasser um weitestgehend „sauberes“ Wasser handelt, wird ein geringerer Gebührensatz als zum Beispiel beim Schmutzwasser berücksichtigt. Es wird hier bereits berücksichtigt, dass Regenwasser nicht gereinigt werden muss (wenn es auch zuweilen noch immer in Mischwasserkanäle geht).

Flächen, von denen definitiv kein Wasser in den Kanal gehen kann, werden nicht berücksichtigt.
Änderungen der zu berücksichtigenden Flächen zum Beispiel bei Neugestaltung von Zufahrten, Parkflächen, Entsiegelung, Um-und Anbauten müssen Eigentümer umgehend mitteilen. Besonders angemerkt sei, dass begrünte Dächer nach Art der Begrünung gesondert berücksichtigt werden. Näheres regelt die Abwassergebührensatzung.

Die Flächen können formlos und schriftlich erklärt werden. Zur Bemessung und Prüfung der Flächen auf Ihrem Grundstück können Sie auf das Kartenmaterial der Stadt Bochum zugreifen. Die Genauigkeit des Kartenmaterials reicht für die Flächenerklärung aus. Es müssen dazu weder alte Unterlagen gewälzt werden, noch Messungen auf dem Grundstück erfolgen.

Die Nutzung und auch Versickerung von Regenwasser ist der Einleitung in den Kanal grundsätzlich vorzuziehen. Der ökologische Aspekt gewinnt dabei immer mehr Beachtung. Dennoch ist es mit der Versickerung von Regenwasser nicht immer so ganz einfach. Es ergibt sich nämlich zunächst die Pflicht, das Abwasser der Stadt Bochum zu „überlassen“.

Haben Sie also Flächen (bebaut/überbaut oder befestigt), von denen Regen auf Ihrem Grundstück versickert oder versickern soll, besteht in der Regel eine Genehmigungspflicht:

Sie können also mit Ihrem Regenwasser auf Ihrem Grundstück nicht immer machen, was Sie wollen.

Rechtsgrundlagen:

Die meistgestellten Fragen

Wenn Sie eine Frage zu Ihren Niederschlagswassergebühren haben oder uns etwas mitteilen möchten, können Sie online Kontakt zum Amt für Finanzsteuerung aufnehmen:

Die zu Grunde gelegten Werte beruhen auf Selbstauskünften der Eigentümer oder Voreigentümer. Bei Abweichungen der tatsächlich vorhandenen Flächen mit der bisher berücksichtigen Flächengröße sind Sie verpflichtet, diese Änderung mitzuteilen. Dazu setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Die Praxis hat gezeigt, dass in den allermeisten Fällen auch von diesen Flächen Regenwasser in den Kanal geht. Es handelt sich noch immer um befestigte Flächen, die einer bestimmten Nutzung dienen (Stellplatz, Wege et cetera) und daher aus gutem Grund weiterhin befestigt sind. Je nach Aufbauart, Art der Pflasterung, Alter des Pflasters ist der Anteil von abzuführendem Niederschlag unterschiedlich und kaum festzustellen. Es besteht daher trotzdem die Gebührenpflicht.

Sie sparen, jedoch nicht bei den Niederschlagswassergebühren.

Meist ist es bei Wohngrundstücken mit Garten sinnvoll, Regenwasser aufzufangen und für die Bewässerung zu nutzen. Für jeden Liter Regenwasser müssen Sie kein Frischwasser beziehen und sparen sich dadurch diese Kosten. Es wird automatisch eine geringere Schmutzwassermenge bei der Gebühr berücksichtigt.

Da der Berechnungsmaßstab jedoch nicht die Menge des Wassers, sondern die grundsätzlich angeschlossene Fläche ist, ändern sich die Niederschlagswassergebühren nicht durch das Sammeln von Regenwasser. Die eingeleitete Menge reduziert sich zwar, jedoch ist dies in Einzelfällen nicht feststellbar.

Wird Regenwasser für zum Beispiel Toiletten oder Waschmaschine genutzt, ist zu beachten, dass dann eine größere Schmutzwassermenge entsteht und diese erfasst werden müsste. Dies geht jedoch nur mit hohem Aufwand (mehrere jährlich zu prüfende Zähler). In Einzelfällen sprechen Sie uns dazu an.

Es ist zu klären, wohin das Regenwasser, zum Beispiel bei Starkregen, fließt. Gibt es zum Beispiel ein Gefälle Richtung Straße, ist davon auszugehen, dass das Niederschlagswasser Ihres Grundstücks über dieses Gefälle auf die Straße und dann in den Kanal fließt.

Nicht berücksichtigt werden muss zum Beispiel die Fläche einer Terrasse, von der das Wasser „in die Wiese“ fließt und weit und breit keine Möglichkeit des Kanaleinlaufs besteht.