Zunächst wird ihr zuständiges Finanzamt tätig. Die dortige Grundstücksstelle legt abhängig von der Grundstücksart und anderen Kriterien den Grundsteuermessbetrag fest. Erst, wenn beim Steueramt der Grundsteuermessbescheid vorliegt, erfolgt die Berechnung der Grundsteuer mithilfe des sogenannten Hebesatzes. Der Messbescheid des Finanzamtes ist für die Stadt Bochum bindend. Seitens des Finanzamtes wird zudem mitgeteilt, ab wann und wem das Eigentum zuzurechnen ist. Mitteilungen über Änderungen zum Beispiel bei Eigentumswechsel oder der Höhe des Messbetrags erfolgen ebenfalls vom Finanzamt. (Der Weg: Notar - Grundbuchamt (Amtsgericht) - Finanzamt - Amt für Finanzsteuerung der Stadt Bochum)
Bei Fragen zum Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt, nehmen Sie bitte Kontakt zur Grundstücksstelle des Finanzamtes auf.
Der festgestellte Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, woraus sich die Höhe der jährlich an die Stadt Bochum zu zahlenden Grundsteuer ergibt. Lediglich über diesen Hebesatz entscheidet der Rat der Stadt Bochum einheitlich für das gesamte Stadtgebiet.
Rechtsgrundlagen: