Bitte geben Sie unbedingt bei allen Überweisungen das richtige und vollständige Kassenzeichen beziehungsweise den Vertragsgegenstand oder, falls Ihr Vorgang bereits im Sachgebiet Vollstreckung bearbeitet wird, die entsprechende VK-Nummer an.
Für wiederkehrende Zahlungen sollten Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden. Nutzen Sie bitte dafür das bereitgestellte Formular (Lastschrifteinzugsformular / SEPA-Lastschriftmandat). Das Lastschriftmandat wird mit diesem Formular direkt an die Debitorenbuchhaltung weitergeleitet. Eine Unterschrift ist nicht notwendig.