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Vergnügungssteuerpflicht in Bochum

Welche in der Stadt Bochum veranstalteten Vergnügungen unterliegen der Besteuerung? Und was ist zu beachten?

Dienstleistungen und Infos

Am 1. Januar 2025 tritt die Zweite Änderungssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Bochum in Kraft (Kurzinformationen zu den wesentlichen Änderungen)

Informationen zur Vergnügungssteuerpflicht

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, deren Erhebung in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basiert. In Nordrhein-Westfalen ist den Gemeinden das Recht, Steuern zu erheben, wie zum Beispiel die Vergnügungssteuer, durch das Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit der Abgabenordnung und der jeweiligen örtlichen Satzung eröffnet.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Bochum ist die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Bochum (Vergnügungssteuersatzung) vom 16. Dezember 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 5. Juli 2024.

Welche in der Stadt Bochum veranstalteten Vergnügungen unterliegen der Besteuerung?

Der Besteuerung unterliegen die nachfolgenden Vergnügungen: 

  • Schönheitstänze, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art mit beabsichtigter erotisierender Wirkung (zum  Beispiel Striptease, Table Dance, Peepshows);
  • Sex- und Erotikmessen
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern;
  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen;
  • die Haltung bzw. die Nutzung von Spielgeräten
  • die Haltung von Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
    • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    • Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.

Was ist zu beachten?

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Folgende Onlinedienste stehen Ihnen im Bochumer Serviceportal zur Verfügung

Diese Angaben entnehmen Sie bitte, je nach Besteuerungsgegenstand, den allgemeinen Hinweisen.

Adresse / Kontakt

Amt für Finanzsteuerung
Steuern
Verwaltungsgebäude
Rensingstraße 21
44777 Bochum

Navigation

44807 Bochum

Faxnummer
0234 910-3956

Öffnungszeiten

Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr

Das Bild zeigt das Verwaltungsgebäude Rensingstraße 21.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Ein Parkplatz ist am Haus vorhanden.

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist über eine Rampe zugänglich. Ein Aufzug ist vorhanden.

Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung, Erteilung und Änderung von SEPA-Mandaten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson der Geschäftsbuchhaltung.

Ansonsten wenden Sie sich an uns über:

Ansprechpersonen Vergnügungssteuer:

Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Bonasera

Buchstaben A-J

Telefonnummer
0234 910-3847
Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Stein

Buchstaben K-R

Telefonnummer
0234 910-1181
Sachbearbeiter
Amt für Finanzsteuerung

Herr Rostek

Buchstaben S-Z

Telefonnummer
0234 910-2332
Sachbearbeiterin
Amt für Finanzsteuerung

Frau Mey

Grundsatzangelegenheiten

Telefonnummer
0234 910-3775
Zimmer 13 (Rensingstraße 21)
E-Mail Adresse
CMey@bochum.de
Sachbearbeiter
Amt für Finanzsteuerung

Herr Schön

Grundsatzangelegenheiten

Telefonnummer
0234 910-2046
Zimmer 13 (Rensingstraße 21)
E-Mail Adresse
GSchoen@bochum.de
Sachbearbeiter
Amt für Finanzsteuerung

Herr Woljeme

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Telefonnummer
0234 910-2276
E-Mail Adresse
FWoljeme@bochum.de