Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden.
Es gibt eine Vielzahl von Grundstücksarten. Die häufigsten sind:
- Wohngrundstücke wie zum Beispiel:
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Eigentumswohnungen
- Betriebliche Grundstücke wie zum Beispiel:
- Geschäftsgrundstücke
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Teileigentum
- Unbebaute Grundstücke
Im Mai und Juni 2022 haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Schreiben ihres Finanzamts erhalten. Dieses enthält Daten und Informationen, die bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen (wie zum Beispiel das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert). Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.
Alternativ finden sich Informationen auch im digitalen Grundsteuerportal unter: www.grundsteuer.nrw . Dort finden Sie auch ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal.
Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Bochum erreichen Sie montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr:
- Finanzamt Bochum-Mitte - Telefon: 0234 514-1959
- Finanzamt Bochum-Süd - Telefon: 0234 3337-1959
Abgabezeitraum:
Die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde über den 31. Oktober 2022 hinaus auf den 31.Januar 2023 verlängert. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt ist am 31. Januar 2023 abgelaufen.
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.