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Krieg in der Ukraine

FAQ

Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine und Bürgerinnen und Bürger

Krieg in der Ukraine

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Infomationen zur Ukraine Hilfe (vor allem zu Dolmetschertätigkeiten ) erhalten Sie bei der Bochumer Ehrenamtsagentur unter der Telefonnummer 0234/ 61057782.

Erste Anlaufadresse ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50, in Bochum. Dort werden die Flüchtlinge registriert und in Gemeinschaftsunterkünften in ganz Nordrhein-Westfalen untergebracht. Nach einem kurzen Aufenthalt ist eine Weiterleitung in eine Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Die LEA ist rund um die Uhr geöffnet. Mit dem ÖPNV ist sie mit der Buslinie 354 erreichbar, Haltestelle „Gersteinring“. 

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die in Bochum bleiben wollen, weil sie ein konkretes Beschäftigungsangebot oder -verhältnis oder einen Ausbildungs- oder Studienplatz in Bochum nachweisen können, melden sich mit ihrem Hilfegesuch bei der Anlaufstelle im Husemann Karree (Viktoriastraße 14c). Ein konkretes Beschäftigungs- oder Ausbildungsangebot muss dabei mindestens 15 Wochenstunden übersteigen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte „Minijobs“) reichen nicht zur Anerkennung eines konkreten Beschäftigungsangebots aus.

Achtung: Wenn Sie, entweder:

  • einen Asylantrag gestellt haben oder
  • bereits in einer anderen Kommune oder in einer Erstaufnahmestelle des Landes eine Registrierung vorgenommen oder oder begonnen haben, unterliegen Sie besonderen Voraussetzungen. Im Zweifelsfall bringen Sie bitte vor der Reise nach Bochum in Erfahrung, ob es Hinderungsgründe für einen Umzug gibt. Auskünfte dazu erteilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die am Ort zuständige Ausländerbehörde.

Die Anlaufstelle an der Viktoriastraße 14c hat montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Die Ansprechpersonen dort beantworten die Fragen der Geflüchteten, etwa zu weiteren Hilfen und Unterstützung, Unterbringungsangeboten, Impfmöglichkeiten oder ärztlicher Behandlung. Zudem informieren sie, bei welchen Ämtern man sich darüber hinaus melden muss. Sie erreichen die Anlaufstelle für ukrainische Flüchtlinge über die Haltestelle "Bochum West Bhf" der Buslinien 345 oder 355 in circa drei Minuten sowie fußläufig aus der Innenstadt.
Unbegleitete Minderjährige werden durch die Landeserstaufnahme an das Jugendamt verwiesen, das die Kinder und Jugendliche in Obhut nimmt.

Bitte bringen Sie Ihren gültigen Reisepass mit biometrischem Foto oder eine gültige ID (Personalausweis) mit. Besitzen Sie andere Identitätsunterlagen (wie etwa Geburtsurkunden), lassen Sie diese bitte vor dem Besuch ins Deutsche übersetzen.

Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem Krieg geflüchtet sind, aber keinen biometrischen Reisepass besitzen, können aufgrund der Ausnahmesituation trotzdem ohne Visum einreisen. Bis zum 28. Februar 2023 ist nach derzeitigem Stand ein rechtmäßiger Aufenthalt auch ohne Aufenthaltstitel gesichert. Bis dahin müssen sich die Geflüchteten an das Ausländerbüro wenden, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Das Ausländerbüro befindet sich im Rathaus Bochum, Willy-Brandt-Platz 2-6. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin

Nach Ihrer Antragsstellung und Registrierung händigt Ihnen die Ausländerbehörde eine sogenannte Fiktionsbescheinigung aus. Den Aufenthaltstitel erhalten Sie nach abschließender Antragsbearbeitung.

Die Befreiung von dem Visum / der Aufenthaltserlaubnis gilt

  • wenn Sie ukrainischer Staatsangehörige oder Drittstaatsangehörige sind, sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 31. August 2022 nach Deutschland eingereist sind oder
  • wenn Sie ukrainischer Staatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger sind, der in der Ukraine einen Flüchtlingsschutz hatte, Sie am 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, zu diesem Zeitpunkt nur vorübergehend nicht in der Ukraine waren und bis zum 28. Februar 2023 nach Deutschland eingereist sind.

Das Ausländerbüro benötigt für den Aufenthaltstitel ein aktuelles biometrisches Foto. Besitzen Sie keine biometrischen Fotos, finden Sie im gesamten Stadtgebiet Fotografinnen oder Fotografen, die biometrische Fotos anfertigen. In der Regel können Sie die Fotos ohne Termin anfertigen lassen und direkt mitnehmen.

Für Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, besteht derzeit keine Notwendigkeit, sofort Asyl zu beantragen. Die Europäische Union hat für ukrainische Staatsangehörige und bestimmte Gruppen von anderen Drittstaatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren vorübergehenden Aufenthalt beschlossen. Damit ist ein Asylantrag grundsätzlich nicht erforderlich, um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht aber unabhängig davon grundsätzlich fort.

Viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine kommen vorübergehend bei Freundinnen und Freunden sowie Verwandten in Bochum unter. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann sich an die Ansprechpersonen des Sozialamtes in der Viktoriastraße 14c wenden. Von dort kann übergangsweise ein Platz in einer der Bochumer Sammelunterkünfte für Geflüchtete vermittelt werden, insofern die Aufnahmekriterien für Bochum erfüllt sind.

Sie können Sich natürlich auch selbst eine Unterkunft suchen. Die Bochumer Ehrenamtsagentur „bea“ unterstützt geflüchtete Personen aus der Ukraine in vielen Situationen. Nähere Informationen gibt dazu die „bea“ montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr unter der Hotline 0234 95709949 oder per E-Mail spontanhilfe@bochum.de. Weitere Infos finden Sie auf der Website der „bea“.

Es gibt außerdem viele weitere überregionale Online-Portale für Wohnungsangebote wie www.unterkunft-ukraine.de, www.host4ukraine.com, www.icanhelp.host und www.wunderflats.com
Wer eine Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine anbieten möchte, kann dies direkt per Online-Formular auf einer gemeinsamen Homepage von elinor, der GLS-Bank, ECOSIA und betterplace.org unter www.unterkunft-ukraine.de tun.

Wer nicht nur vorübergehend, sondern länger als einen Monat bei Freundinnen oder Freunden oder Verwandten untergekommen ist, kann für die dort anfallenden Wohnkosten eine pauschalierte Leistungsgewährung geltend machen. Die Kosten können dann im Rahmen der Berechnung des Leistungsanspruchs der untergebrachten Person im SGB II, XII oder AsylbLG berücksichtigt werden. Für die Geltendmachung stellt die Stadt Bochum einen Antragsvordruck zur Verfügung.

Seit dem 1. Juni 2022 gelten bundesweit neue Regeln für die allermeisten aus der Ukraine geflüchteten Menschen. Erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen haben seit dem 1. Juni 2022 Ansprüche beim Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). 

Ansprüche auf Asylbewerberleistungen bestehen für diese Personen nur noch zur Überbrückung zwischen dem Eintreffen in Bochum und dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung bei der Ausländerbehörde mit Erteilung der Fiktionsbescheinigung. Wer diesen Zeitraum anderweitig überbrücken kann, kann sich direkt an das Jobcenter wenden.  

Fragen an das Jobcenter beantwortet der „Integration Point“ unter der Rufnummer 0234 9363 5001 sowie per E-Mail an: Jobcenter-Bochum.Team621-UA@jobcenter-ge.de

Geflüchtete im Rentenalter bleiben beim Amt für Soziales (formal wechseln sie in die Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Das Servicebüro an der Viktoriastraße 14c hat montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Zudem können Sie auf Anfrage auch individuelle Termine vereinbaren.

Personen mit Ansprüchen beim Jobcenter werden im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Eine entsprechende Krankenversicherungskarte wird von der Krankenversicherung für alle anspruchsberechtigten Personen in der Bedarfsgemeinschaft ausgehändigt. 

Geflüchtete, die keine Leistungen vom Jobcenter erhalten – zum Beispiel aufgrund des Eintritts ins Rentenalter oder weil sie einen Asylantrag gestellt haben – erhalten vom Amt für Soziales zunächst Behandlungsscheine für ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen. Behandlungsscheine sind jeweils für das Quartal gültig und innerhalb einer Woche nach Ausstellungsdatum beim behandelnden Arzt einzureichen. Nach Möglichkeit erfolgt eine Anmeldung bei einer selbst gewählten Krankenkasse bzw. wenn die betreffende Person einen Asylantrag gestellt hat und Asylbewerberleistungen erhält: bei der Knappschaft-Bahn-See (Vertragspartnerin der Stadt Bochum bei der elektronischen Gesundheitskarte – „eGK“). Dazu ist lediglich ein Passbild erforderlich.
In medizinischen Notfällen suchen die Geflüchteten eine Krankenhausambulanz auf. Die Abrechnung der dortigen Behandlung erfolgt mit einem Notfallabrechnungsschein oder der Krankenkassenkarte.

Die bis zum 30. September 2024 befristete Ausnahmegenehmigung nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zur Teilnahme am Straßenverkehr mit ukrainischem Kennzeichen wird nicht weiter verlängert. Demnach müssen ukrainische Fahrzeuge, welche länger als ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland fahren oder einen dauerhaften Standort begründen, umgeschrieben werden.

Weitere Informationen zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge und Geltung ukrainischer Führerscheine finden Sie hier:

Im Juni, Juli und August 2022 besteht mit dem "9-Euro-Ticket" das Angebot, für neun Euro im Monat den öffentlichen Nahverkehr („ÖPNV“) in ganz Deutschland zu nutzen. Das Ticket ist an allen Fahrkarten-Verkaufsstellen, am Hauptbahnhof Bochum und online erhältlich.

Zum öffentlichen Nahverkehr gehören unter anderem Linienbusse (keine Fernbusse), Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Nahverkehrszüge wie zum Beispiel Regionalbahn (RB) und Regionalexpress (RE).

Ab dem 1. September 2022 kann ein Sozialticket erworben werden. Die entsprechende Trägerkarte wird durch das Amt für Soziales oder das Jobcenter ausgehändigt. 

Fernzüge wie zum Beispiel ICE, IC, EC, Flixtrain (FLX) und Fernbusse wie zum Beispiel Flixbus, Eurolines, BlaBlaBus dürfen nicht kostenlos bzw. mit dem 9-Euro-Ticket genutzt werden. 
Für Menschen, die gerade aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind und weiterreisen wollen, gibt es eine Ausnahme. Sie erhalten von der Deutschen Bahn das kostenfreie „Help Ukraine Ticket“. Das bekommt man im Bahnhof im DB Reisezentrum. Damit können sie bis zu ihrem Zielbahnhof weiterfahren (zum Beispiel in eine Stadt in Nordrhein-Westfalen). Um das Ticket zu bekommen, muss man ein ukrainisches Ausweisdokument oder einen ukrainischen Aufenthaltsnachweis vorzeigen.

Alle ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, erhalten bei der  Anlaufstelle in der Viktoriastraße 14c eine Bescheinigung, die ihnen das Arbeiten erlaubt. Sie können sich eigenständig eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen. Wenn sie Hilfe bei der Suche benötigen, können sie sich an die Agentur für Arbeit Bochum, Universitätsstraße 66, wenden.

Informationen zu den Beratungsmöglichkeiten für ukrainische Geflüchtete gibt es auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de/ukraine

Das Schulministerium des Landes NRW arbeitet derzeit an einem Online-Portal, über das sich aus der Ukraine geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer mit Deutschkenntnissen melden können, um in Schulen in NRW zu unterrichten. 

Das Kommunale Integrationszentrum und die Schulaufsicht weisen den Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz zu. Eine Voranmeldung für einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege läuft online über das Kita-Portal Bochum. Die Stadt hat bereits Gespräche mit allen Trägern von Bochumer Kindertageseinrichtungen geführt, um zu klären, ob zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden können. Auch im Bereich der Kindertagespflege sollen zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Hier prüft die Stadt insbesondere, ob es bereits Kindertagespflegepersonen gibt, die die ukrainische Sprache sprechen. 

Mit Unterstützung durch das International Office der Ruhr-Universität Bochum hat sich am Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit (FBZ) der Fakultät für Psychologie ein Netzwerk von 40 Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie und Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten gebildet, die ehrenamtliche psychotherapeutische Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten.

Die Zielgruppe sind geflohene Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die unter Symptomen einer psychischen Erkrankung leiden, die Unterstützung bei der Überwindung traumatischer Erlebnisse wünschen und die sich in einer akuten Krisensituation befinden. 

Es werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Ukrainisch oder Russisch gestellt. Die Gespräche sind kostenfrei. Bei Bedarf melden sich die ukrainischen Geflüchteten per E-Mail an zpt-ambulanz+refugees@rub.de oder telefonisch unter 0234 3227788.

Überregional gibt es bei der Telefonseelsorge mit „Telefon Doweria“ ein russischsprachiges Seelsorgeangebot, Träger ist das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. Das „Telefon Doweria“ (Doweria ist Russisch und heißt „Vertrauen“) ist rund um die Uhr besetzt und erreichbar unter 030 440 308 454. Jeweils dienstags und donnerstags von 20 bis 22 Uhr bietet Doweria auch Chats für russischsprachige Menschen an, die psychologische Hilfe benötigen. Die Chats sind unter www.doweria-chat.de erreichbar. Mehr zu „Telefon Doweria finden Sie auf der Interseite der Telefonseelsorge.

Sämtliche Hilfsangebote hat die Stadt Bochum in einem Flyer gebündelt:
der Flyer zum Download 

Weitere Informationen

Zentrum für Psychotherapie-ZPT (Krisendienst und Kurzzeitbehandlung, Beratung und Therapie für Flüchtlinge) (ruhr-uni-bochum.de)

Psychotherapie - MFH Bochum (mfh-bochum.de)

Infos des WDR

Für Frauen und Kinder, die Gewalt erfahren haben, gibt es mehrere telefonische Hilfsangebote wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000 116016 und www.hilfetelefon.de), das Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ (0800 2255530) und das mehrsprachige Hilfetelefon für Schwangere in Not (0800 4040020). Alle telefonischen Hilfsangebote sind anonym und kostenlos.

Mehrsprachige telefonische Hilfe für Frauen bietet auch das Hilfetelefon des Bundesamts für Familie. Mithilfe von Dolmetscherinnen ist die telefonische Beratung derzeit in 17 Fremdsprachen möglich – darunter Polnisch, Russisch und Englisch. Mehr Infos finde Sie auf der Internetseite des Hilfetelefons

Frauen, die Schutz und Hilfe vor körperlicher Gewalt und seelischer Misshandlung suchen, finden Zuflucht im Frauenhaus Bochum. Dieses ist telefonisch erreichbar unter 0234 501034 und per E-Mail an hilfe@frauenhaus-bochum.de

Plakat der Stadt Bochum auf Deutsch und Ukrainisch mit Informationen für Frauen 

Geflüchtete aus der Ukraine können an kostenlosen Integrationskursen teilnehmen. Dafür müssen sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag stellen. Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Um den Antrag zu stellen, braucht man eine Kopie des Ausweisdokuments. Dann kann man den „Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs“ hier herunterladen.

Weitere Auskünfte erteilen alle die Kursträger. In Bochum sind das zum Beispiel: Bochumer Bildungszentrum e. V., IFAK e. V. – Verein für multikulturelle Kinder- und Jugendarbeit, Bildungszentrum des Handels e. V., Lernstudio Gembaczka, AKF Auslands-Korrespondenten-Fachschule, VHS Bochum… Eine gesamte Auflistung findet sich im BAMF-Navi.

Es gibt über die Integrationskurse hinaus viele kostenlose Online-Angebote, bei denen man Deutsch lernen kann – auch in ukrainischer Sprache. Das Goethe-Institut stellt Übungen zum Deutschlernen bereit, die man sich auf viele Sprachen übersetzen lassen kann:

hier gelangen Sie zu den Übungen

Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden ist schnelle Hilfe garantiert – auch solange noch keine deutsche Krankenversicherung vorhanden ist. Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer können montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr das Servicebüro des Sozialamts, Viktoriastraße 14c, aufsuchen. Hier erhalten sie einen Behandlungsschein, den sie in einer örtlichen Arztpraxis für eine ärztliche Behandlung vorlegen. Die Behandlungsscheine sind jeweils ein Quartal gültig. Zuzahlungen zu Medikamenten sind nicht zu leisten.

Auf der Internetseite von Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit können die Bochumer Ärztinnen und Ärzte nach bestimmten Sprachkenntnissen gefiltert werden: 

Eine Übersicht bietet auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). In dieser Liste sind Bochumer Ärztinnen und Ärzte zu finden, die Geflüchtete untersuchen.

Wenn Beschwerden am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen auftreten, kann man sich ohne Voranmeldung an die Hausärztliche Notdienstpraxis des Katholischen Klinikums Bochum im JosefCarrée, Gudrunstraße 56, wenden. Die Praxiszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 22 Uhr, mittwochs und freitags von 13 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der hausärztlichen Notfallpraxis

In medizinischen Notfällen suchen die Geflüchteten eine Krankenhausambulanz auf. Die Abrechnung der dortigen Behandlung erfolgt mit einem Notfallabrechnungsschein über das Sozialamt. Bei allen lebensbedrohlichen Fällen wie Herzinfarkt, Verkehrsunfall oder Ohnmacht ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zuständig.

Für Kinder und Jugendliche gibt es in Notfällen den Kinder- und Jugendärztlichen Notfalldienst für Bochum. In der zentralen KV-Ambulanz in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Alexandrinenstraße 5, sind die Notfalldienstzeiten montags, dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr, mittwochs und freitags von 16 bis 21 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 9 bis 21 Uhr. Nach 21 Uhr übernehmen die Ärztinnen und Ärzte der Kinderklinik die Notfall-Bereitschaft. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Kinder- und Jugendärztlichen Notfalldienstes

Die Propsteipfarrei St. Peter und Paul hat für geflüchtete Menschen eine Kleiderkammer eingerichtet. Jeden Montag von 11 bis 12 Uhr sowie jeden Mittwoch von 11:30 bis 13:30 Uhr ist die Kleiderkammer geöffnet. Der Zugang erfolgt über die Untere Markstraße 1, Kreuzung Bleichstraße, über den Parkplatz der rot geklinkerten Pfarrei-Verwaltung.

Die Kleiderkammer St. Martin der Pfarrei St. Franziskus Bochum befindet sich in der Straße Am Langen Seil 120. Bedürftige Menschen erhalten dort freitags von 15 bis 17 Uhr Kleidung. Mittwochs von 14 bis 17 Uhr ist die Kleiderkammer zudem für Spendenannahmen geöffnet.

Kleiderkammer Altenbochum
Liebfrauenstraße 10 (Zugang über Einfahrt Liebfrauenstraße 8 / 10)
ÖPNV: Altenbochum-Kirche
Ausgabezeiten: Montag 10 bis 13 Uhr, Dienstag 15 bis 17 Uhr und Samstag 10 bis 12 Uhr

Das Deutsche Rote Kreuz betreibt eine Kleiderkammer in Wattenscheid, Sommerdellenstraße 26. Die Öffnungszeiten sind dienstags von 9 bis 11 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr.

Bei der Tafel Bochum & Wattenscheid, Laubenstraße 19-21 in Bochum-Wattenscheid, können bedürftige Menschen im Sozialen Warenhaus für kleines Geld Kleidung, aber auch Spielzeug, Haushalts- und Elektrogeräte sowie Möbel erwerben. Die Öffnungszeiten sind Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 16 Uhr. Wer Spenden bei der Tafel abgeben möchte, kann dies montags bis freitags von 7 bis 16 Uhr tun. Weitere Infos entnehmen Sie der Internetseite der Tafel Bochum und Wattenscheid.

Ebenfalls in Wattenscheid befindet sich der Caritas-Kleiderladen. In der Gertrudisstraße 10 in der Innenstadt gibt es neben günstiger Kleidung auch Haushaltsbedarf und Elektro-Kleingeräte aus zweiter Hand. montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 16 Uhr. Zu diesen Zeiten können ebenfalls Sachspenden abgegeben werden.

Hilfe erhalten Geflüchtete - je nach Anliegen - beim Amt für Soziales (etwa von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den Unterkünften oder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlaufstelle in der Viktoriastraße 14c), dem Ausländerbüro, der Bochumer Ehrenamtsagentur (bea), der Agentur für Arbeit, den Gemeinden, den Beratungsstellen in Bochum (zum Beispiel Pro Familia, NORA, Caritas, Diakonie…), den Flüchtlingsbüros, dem Kommunalen Integrationszentrum und bei vielen mehr.

Weitere Informationen zu:

Hunderttausende Menschen sind aus der Ukraine auf der Flucht vor dem Krieg. Viele sind verängstigt, traumatisiert, flüchten ohne Hab und Gut. Das einzige, was manche mitnehmen konnten, ist ihr geliebtes Haustier. Die Stadt Bochum hilft auch hier unbürokratisch und versorgt die Haustiere – auch, wenn ihnen in Deutschland eigentlich vorgeschriebene Bescheinigungen und Impfungen fehlen sollten.

Die Stadt Bochum hat in einem Schreiben an die Tiermedizinerinnen und -mediziner darum geworben, ukrainischen Tierhalterinnen und -haltern unbürokratisch zu helfen, um so den Ausbruch von Tierkrankheiten wie zum Beispiel Tollwut und Staupe zu verhindern. Viele Bochumer Tierarztpraxen bieten entsprechende unkomplizierte Hilfe an und rechnen dabei für ihre tiermedizinische Expertise nur den Mindestsatz ab. 

Wenn Menschen städtisch untergebracht werden müssen und Tiere dabeihaben, stellt die Stadt Kontakt zu verschiedenen ehrenamtlichen Angeboten her, um möglichst die Tiere vorübergehend dort unterzubringen. Ihre Halterinnen und Halter können sie dort besuchen und die Stadt bemüht sich zeitnah um eine Wohnung, in der Tierhaltung erlaubt ist. Denn aus infektiologischen Gründen ist eine Unterbringung von Tieren in Sammelunterkünften nicht möglich. Da in Bochum ausschließlich Menschen mit Bezug zu Bochum aufgenommen werden, kann die Unterbringung der Tiere sehr häufig im privaten Umfeld organisiert werden - wenn die Menschen mit Tieren nicht direkt bei den Bekannten oder Verwandten bleiben können.

Geflüchtete in den städtischen Unterkünften werden in Gesprächen und mithilfe von zweisprachigen Merkblättern über die Bestimmungen für Haustiere in Deutschland informiert - und darüber, an wen sie sich wenden können, um ihr Tier, falls nötig, medizinisch untersuchen und behandeln zu lassen.

Hinweise zum Thema Haustiere
Завантажити: Інформація для собак, котів або тхорів

Mitteilung Haustiere
Завантажити: Інформація щодо ввезення тварин з України

Hotline für Bürgerinnen und Bürger

Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürger steht folgende Rufnummer des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, die außerhalb der üblichen Bürodienstzeiten mit einer Bandansage versehen ist: 0211 837 4041.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Infos des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
Hinweise zum Mietrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht bei der privaten Aufnahme von Geflüchteten u.a.

Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Auf diesen Seiten finden ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten und Informationen:

Fragen und Antworten von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Fragen und Antworten von der Bezirksregierung Arnsberg 

Ласкаво просимо до Німеччини / Welcome to Germany