Wir alle sind aufgefordert, einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten. Das gilt für uns als öffentliche Hand genauso wie für jede Bürgerin und jeden Bürger.
(Oberbürgermeister Thomas Eiskirch)
Gemeinsam Energie sparen
Energiesparmaßnahmen
Die Energiesparverordnung der Bundesregierung lief im April dieses Jahres aus. Eine neue Verordnung wurde bislang nicht erlassen. Die Stadtverwaltung Bochum strebt jedoch weiterhin an, Energie einzusparen. Näheres erfahren Sie in unserer aktualisierten FAQ (Stand: 17. Oktober 2023).
Alle 30 Maßnahmen aus dem letzten Jahr sollen, sofern rechtlich möglich, fortgeführt werden sollen. Deshalb müssen einzelne Maßnahmen angepasst werden, die sich auf Mindesttemperaturen von Räumen und Schwimmbecken beziehen.
Von den 30 Maßnahmen werden die meisten unverändert fortgeführt. Einige Maßnahmen müssen angepasst werden, sofern die Verordnung des Bundes von 2022 nicht erneuert wird. Das bedeutet: Mindest-Raumtemperaturen betragen in Verwaltungsgebäuden 20 C° anstelle 19 C°, in Turnhallen 17 C° anstelle 15 C°. In Lehrschwimmbecken werden die Beckenwassertemperaturen weiterhin mindestens 28 C° betragen, die Raumtemperaturen 1 Grad darüber.
Die Energie-Einsparung von 20 Prozent wird weiterhin angestrebt.
Zwischenzeitlich wurden nach und nach diejenigen Illuminierungen wieder eingeschaltet, die zeitgemäße Leuchtmittel haben, im Regelfall LED. Beleuchtungen mit konventionellen Leuchtmittel sind nicht wieder in Betrieb genommen worden.