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Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Wir fördern euer Engagement!

Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"

Die Stadt Bochum nimmt teil am Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement" des Landes NRW. Das Programm soll die Engagierten unterstützen, kleinere Projekte und Vorhaben umzusetzen. Dabei werden jährlich 2.000 Vorhaben zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Die Stadt Bochum erhält dafür eine Pauschale in Höhe von 39.000 Euro und kann damit 39 Projekte fördern.

In diesem Jahr steht junges Engagement im Mittelpunkt. Das Thema des Förderprogramms lautet „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“.

Anträge für das Jahr 2025 können ab dem 5. Mai bis zum 1. November über das Förderportal gestellt werden.

Projekte oder Ideen, die passend zum Schwerpunktthema initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Bürgerschaftliches Engagement meint dabei gemeinsame Aktionen, welche freiwillig, gemeinwohlorientiert, nicht auf materiellen Gewinn ausgelegt, im öffentlichen Raum stattfinden.

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden. 
Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind.
Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.

Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie zum Beispiel Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.

Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf www.engagiert-in-nrw.de.

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können ab dem 5. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des diesjährigen Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen.

Die Landesregierung stellt auch in diesem Jahr wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung, die nach einem bestimmten Verteilerschlüssel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen übertragen werden. Damit können bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden, die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten.

Die Stadt Bochum kann 39 Projekte fördern und ist die für Sie zuständige Bewilligungsstelle.

Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Die Projekte müssen im Förderjahr begonnen und abgeschlossen werden.

Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.

Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro. Dabei müssen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme mindestens 1.000 Euro betragen. Die Fördermittel müssen auch nicht gesondert von Ihnen angefordert werden. Sie werden mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, der Ihnen mit der Bewilligung Ihres Vorhabens zugeht, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden Ihnen dann mit dem Zuwendungsbescheid zugehen.

Förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Verbrauchsgüter (Getränke und so weiter), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (zum Beispiel Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon am Veranstaltungstag, Arbeitsmittel (zum Beispiel für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (zum Beispiel für eine musikalische Begleitung). Die aufzuführenden Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein. Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachte Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (maximal 200 Euro) nicht überschreiten. Die für die Arbeitsleistung angesetzten fiktiven Ausgaben stellen dann Ihre Eigenleistung (zum Beispiel Ihres Vereins) dar und sind damit nicht Teil der 1.000 Euro Projektkosten, die gefördert werden.

Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen zum Beispiel Büromiete, Kosten für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren und andere, die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind (sogenannte "eh-da-Kosten").

Ob Ihr Antrag und die von Ihnen dargelegten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, ist eine Einzelfallentscheidung. Bei Fragen wenden Sie sich einfach direkt an uns.

Sie können den Antrag bequem über das Online-Portal stellen. Der Zeitraum für die Antragstellung läuft vom 5. Mai bis zum 1. November 2025. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs. Sobald die Fördermittel erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung im Online-Portal geschlossen.

Zum Online-Portal

Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Onlineformular im Förderportal. In dem Antrag müssen Sie Ihre geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen. Der Förderantrag muss zusätzlich im Anschluss an die Online-Antragsstellung im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Förderportal.

Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar des Folgejahres als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal. Unter »Meine Anträge« finden Sie dort die Möglichkeit zur Erstellung des Online-Verwendungsnachweises. Auch der Verwendungsnachweis muss dann zusätzlich im Original unterschrieben und an die zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden.

Bei konkreten Fragen zu Ihrer Projektidee oder der Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

Frau Senff

Spartenübergreifende Projekte, Filmprojekte, Projekte Heimat- und Brauchtum, Waldbühne Höntrop

Telefonnummer
0234 910-1420
E-Mail Adresse
KSenff@bochum.de

Adresse / Kontakt

Kulturbüro und Kulturhistorische Museen
Westring 32
44777 Bochum

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kulturbuero@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr

Anfahrt / Standort

Weitere Informationen

Mehr Informationen zum Förderprogramm auf der Seite der Landesregierung NRW

www.engagiert-in-nrw.de