Allgemeines
Zu den vordringlichen Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung gehört nicht nur die unmittelbare Beseitigung, sondern auch im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen die Kampfmittelbelastung der Grundstücke zu prüfen und vorhandene Kampfmittel zu räumen. Damit sichert der Kampfmittelbeseitigungsdienst, dass wichtige Bauvorhaben gefahrlos betrieben werden können.
Die Luftbildauswertung spielt bei der Kampfmittelbeseitigung eine herausragende Rolle. Sie macht die Arbeit zuverlässiger und effektiver. Die Alliierten hatten im Zweiten Weltkrieg zur Vorbereitung und Kontrolle ihrer Luftangriffe Aufklärungsfotos der betroffenen Regionen aufgenommen. Diese Aufnahmen lassen erkennen, wo schwerpunktmäßig Kampfmittel abgeworfen wurden. Etwa 330.000 dieser Bilder, die nach dem Zweiten Weltkrieg in britischen und amerikanischen Archiven aufbewahrt wurden, stehen heute der Kampfmittelbeseitigung zur Verfügung.
Überprüfung von Baugrundstücken
Alle Bauanträge, die beim Bauordnungsamt der Stadt Bochum eingehen, werden automatisch dem Ordnungsamt zur Prüfung im Hinblick auf Kampfmittelfreiheit zugeleitet.
Das Ordnungsamt prüft zunächst, ob das Bauvorhaben ein weiteres Handlungsbedürfnis erforderlich macht. Gegebenenfalls wird eine Luftbildauswertung für den Bereich der Baumaßnahme beim "Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg" beantragt. Die Bearbeitungszeit für eine solche Auswertung beträgt circa zehn Wochen.
Es empfiehlt sich daher, den Bauantrag frühzeitig zu stellen.
Das Ergebnis der Auswertung wird umgehend dem Bauordnungsamt übermittelt, das dann wiederum den Antragsteller / Bauherrn informiert.
Sollte das Ergebnis der Auswertung weitere Sicherheitsüberprüfungen erforderlich machen, werden diese als Auflage in die Baugenehmigung übernommen.
Vorgaben für weitergehende Sicherheitsüberprüfungen sind zum Beispiel:
- Flächen oder Baugruben sind dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Sondierung über das Ordnungsamt anzumelden.
- Bei Ramm- und Bohrarbeiten sind zuvor Sondierbohrungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst vornehmen zu lassen.
- Überprüfung einer möglichen Blindgängereinschlagstelle durch den KBD.
Aus der Auflage ist für den Antragsteller / Bauherrn erkennbar, wie in den unterschiedlichen Fällen weiter zu verfahren ist. Bei Überprüfung einer möglichen Blindgängereinschlagstelle wird der Antragsteller / Bauherr durch das Ordnungsamt zusätzlich schriftlich ausführlich über den weiteren Verfahrensablauf informiert.
Kampfmittel- / Bombenfunde
Bei Kampfmittelfunden verständigen Sie bitte die Feuerwehr (Telefon: 0234 925-40) oder die Polizei (Telefon: 0234 909-0), die ihrerseits den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg alarmieren.
Rechtsgrundlagen:
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 12. November 2003
- Technische Verwaltungsvorschrift für die Kampfmittelbeseitigung im Land Nordrhein-Westfalen (Stand 9. Juni 2005)
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst.Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW vom 8. Mai 2006
- Runderlass des Innenministeriums NRW vom 9. November 2007 - Erstattung der anfallenden Kosten im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung
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