Verkauf von städtischen Grundstücken
Die Stadt Bochum veräußert Baugrundstücke und Wohnhäuser grundsätzlich in einem kommunalen Veröffentlichungsverfahren, in dem neue Angebote über einen befristeten Zeitraum und ältere Angebote als Dauerinserat öffentlich ausgeschrieben werden.
Unsere aktuellen Angebote finden Sie hier.
Wenn Sie sich für Gewerbeflächen interessieren, helfen Ihnen die Ansprechpersonen aus der Projektentwicklung oder die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH gerne weiter.
Erweiterungsflächen, Rechte und Dienstbarkeiten
Zu den Aufgaben des Liegenschaftsmanagements gehören darüber hinaus eine Vielzahl an Grundstücksgeschäften, zum Beispiel
- für Hausgartenerweiterungen, Stellplätze oder Lagerplätze,
- zur Erweiterung oder zur Realisierung von Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück,
- zur Belastung mit Baulasten oder zur Eintragung von Wege- und Leitungsrechten für Ihr Bauvorhaben.
Bitte richten Sie Ihre Wünsche - möglichst mit einer kleinen Lageskizze - schriftlich an das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster - Liegenschaftsmanagement - oder klären Sie erste Fragen mit der Ansprechperson des Stadtbezirks, in dem sich Ihr Grundstück befindet.
Vermietung und Verpachtung
Die Stadt Bochum bietet Grundstücke für unterschiedliche Nutzungen zum Mieten oder Pachten an. Diese Grundstücke sind grundsätzlich nicht bebaut und dürfen auch nicht bebaut werden.
Konkret handelt es sich dabei zum Beispiel um:
- landwirtschaftliche Flächen
- Grabelandgrundstücke
- Flächen zur gewerblichen Nutzung
Haben Sie Interesse ein solches Grundstück zu mieten oder zu pachten oder haben Sie Fragen zu bestehenden Vertragsverhältnissen, dann wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson des Stadtteils (Gemarkung), in dem sich das Grundstück befindet.
Öffentlich-rechtliche Vorkaufsrechte
Wenn die Stadt Bochum nicht Vertragspartner Ihres Immobilienkaufs oder Immobilienverkaufs ist, muss Ihr Notar nach der Beurkundung die Stadt Bochum um Auskunft bitten, ob diese aus stadtplanerischen oder ähnlichen Gründen in den Kaufvertrag als Käufer eintreten muss. In der Regel ist dies nicht der Fall.
Jedoch wird darüber zur weiteren Abwicklung Ihres Kaufvertrages im Grundbuchamt eine schriftliche Auskunft der Stadt Bochum benötigt. Diese holt im Normalfall der Notar ein.