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Dienstleistungen und Infos

Wohnraumförderung

Förderung für Eigenheime und selbst genutzte Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Pflegewohnplätze und Wohnheime, Investive Maßnahmen im Bestand

Dienstleistungen und Infos

Eigenheime und selbst genutzte Eigentumswohnungen

  • Neuschaffung
  • Ersterwerb
  • Erwerb bestehenden Wohnraumes
  • Behindertengerechte Baumaßnahmen

Mietwohnungen, Pflegewohnplätze und Wohnheime

  • Neuschaffung von Mietwohnungen (auch in Form von Gruppenwohnungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen, Mieteinfamilienhäusern und - gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen - bindungsfreien Wohnungen)
  • Integrierte Pflegewohnplätze
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderung
  • Wohnheime für Studierende

Investive Maßnahmen im Bestand

  • Reduzierung von Barrieren und Einbruchschutz
  • Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen
  • Stadtumbau bei hochverdichteten Wohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre
  • Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbessrung der Energieeffizienz

Das betreffende Grundstück muss in Bochum liegen.

Bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums müssen die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaues eingehalten werden und die Belastung muss tragbar sein.  

Ein Beratungs- und Informationsgespräch über die Art und Weise, die Voraussetzungen und Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung sowie Bearbeitung der Förderanträge wird angeboten.

Für erste Informationen zur Förderung von selbst genutzten Immobilien (WFB und RL Mod) steht Ihnen das Service Center der NRW.BANK zur Verfügung:

  • Servicenummer: 0211 91741-4500
    Montag bis Donnerstag: 8 bis 18:00 Uhr
    Freitag: 8 bis 16:30 Uhr

Die Servicenummer der NRW.Bank dient nur zur Erstinformation über die Eigentumsförderung.

Wird Ihr Bauvorhaben konkret, wenden Sie sich bitte an uns als Ihre Bewilligungsbehörde.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz (Information nach Artikel 13 und 14 DSGVO)

Die vorzulegenden Unterlagen und Anträge werden in persönlichen Gesprächen mit den Ansprechpersonen im Sachgebiet bestimmt.

Für die Erteilung einer Förderzusage als Voraussetzung des zinsverbilligten Darlehens durch die NRW.BANK fallen Verwaltungsgebühren an.

Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminvergabe notwendig.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Ansprechperson.

Adresse / Kontakt


Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
wohnungsamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag und Freitag geschlossen.

Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminvergabe notwendig.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Ansprechperson.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachgebietsleiter
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Herr Agethen

Wohnraumförderung

Telefonnummer
0234 910-3768
Faxnummer
0234 910-2343
Zimmer 4.2.630
E-Mail Adresse
MAgethen@bochum.de
Sachbearbeiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Stutzke

Modernisierungsrichtlinie - RL MOD

Telefonnummer
0234 910-1232
Zimmer 4.1.390
Sachbearbeiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Müller, K.

Eigentumsförderung

Telefonnummer
0234 910-3743
Zimmer 4.1.360