Das betreffende Grundstück muss in Bochum liegen.
Bei der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums müssen die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaues eingehalten werden und die Belastung muss tragbar sein.
Ein Beratungs- und Informationsgespräch über die Art und Weise, die Voraussetzungen und Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung sowie Bearbeitung der Förderanträge wird angeboten.
Für erste Informationen zur Förderung von selbst genutzten Immobilien (WFB und RL Mod) steht Ihnen das Service Center der NRW.BANK zur Verfügung:
- Servicenummer: 0211 91741-4500
Montag bis Donnerstag: 8 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8 bis 16:30 Uhr
Die Servicenummer der NRW.Bank dient nur zur Erstinformation über die Eigentumsförderung.
Wird Ihr Bauvorhaben konkret, wenden Sie sich bitte an uns als Ihre Bewilligungsbehörde.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz (Information nach Artikel 13 und 14 DSGVO)