Haushalte mit niedrigem Einkommen können Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder als Zuschuss für selbst bewohntes Eigentum („Lastenzuschuss“) erhalten.
Für den Bezug von Wohngeld muss ein Antrag gestellt werden und es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen zur Miete wohnen beziehungsweise Ihre Eigentumswohnung/Einfamilienhaus selbst bewohnen
- der Wohnraum muss in Bochum liegen
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von
- der Zahl der Familienmitglieder in Ihrem Haushalt
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung
Wenn die Voraussetzungen zum Wohngeldbezug erfüllt werden, beginnt die Zahlung immer vom Ersten des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist.
Sie können mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unverbindlich berechnen, ob - und gegebenenfalls in welcher Höhe - Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Im Anschluss an die Probeberechnung haben Sie die Möglichkeit, direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Wohngeldrechner und Online-Antrag
Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie ein Erklär-Video mit Infos zum Wohngeld.
Darüber hinaus liefert das Infoblatt „Tipps zum Wohngeld“ kompakt, einfach und übersichtlich aktuelle Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes.
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