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Dienstleistungen und Infos

Lärmaktionsplanung

Informationen zu Lärm, Umgebungslärm, zur Lärmaktionsplanung und zur Lärmkartierung in Bochum

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Lärm ist jedes unerwünschte Geräusch.
Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus. Die Stärke des Schalls (Lautstärke) kann man messen. Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel und wird in der Einheit Dezibel gemessen.

Lärm wird subjektiv wahrgenommen, so dass jeder Mensch Geräusche je nach Stimmung und Situation unterschiedlich empfindet. Je stärker ein Geräusch ist, desto mehr Menschen empfinden es als unangenehmen Lärm.

Lärm macht krank.
Aufgrund der Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien wird befürchtet, dass Dauerbelastungen über etwa 65 Dezibel (A) am Tag zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen können. Nachgewiesen wurden Änderungen im Stoffwechsel und Hormonhaushalt, Änderung der Gehirnstromaktivität, aber auch schlechter Schlaf und Stresssymptome wie Hormonausschüttung. Langfristig kann dies zu hohem Blutdruck und Herzinfarkt führen.

Unter Umgebungslärm versteht man belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die unter anderem durch die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industriebetriebe hervorgerufen werden. Nicht zum Umgebungslärm zählen beispielsweise Nachbarschaftslärm oder der Lärm am Arbeitsplatz.

Die Richtlinie 202/49/EG des Europäischen Parlaments vom 25. Juli 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) wurde durch Änderung des § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 15. Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung beinhaltet zwei Arbeitsschritte; zum einen die Ermittlung und Kartierung der Lärmbelastung und zum anderen das Erstellen von Aktionsplänen zur Vermeidung und Verminderung von Umgebungslärm.

In Deutschland sind die Kommunen für die Aufgaben der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zuständig. Die einheitliche Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie erfolgt federführend über das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV). Das Ministerium hat hierzu eine Internetseite mit umfangreichen Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie eingerichtet (www.umgebungslaerm.nrw.de). Dort können unter anderem die Lärmkarten für NRW sowie die Lärmaktionspläne eingesehen werden.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Stadt Bochum verpflichtet, den Umgebungslärm zu erfassen und in sogenannten Lärmkarten darzustellen. Dieser Verpflichtung ist die Stadt Bochum jetzt zum vierten Mal nachgekommen. Die aktuellen Lärmkarten finden Sie im Geoportal der Stadt Bochum.

Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan der Stadt Bochum festgehalten. Ebenso sind dort Maßnahmen zu finden, mit denen der Lärm in Schwerpunkten gemindert werden soll. Erstmals aufgestellt wurde dieser Plan bereits zum 1. Oktober 2015. Hier wurden Maßnahmen wie zum Beispiel Geschwindigkeitsreduzierungen, lärmmindernder Asphalt oder die Veränderung von Straßenquerschnitten festgelegt und zu einem großen Teil bereits umgesetzt.

Auch die „Lärmschutzfensterprogramme“ der Stadt Bochum für die Jahre 2016 bis 2018 sowie für die Jahre 2020 bis 2022 mit einem Finanzvolumen von jeweils einer Million Euro sind ein Ergebnis dieser Lärmaktionsplanung.

Die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Kartierung der 4. Stufe) für den Ballungsraum Bochum wurde durch den Rat der Stadt Bochum in seiner 35. Sitzung am 21. November 2024 beschlossen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Unterlagen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans zum Download zur Verfügung:

Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Kartierung der 3. Stufe) für den Ballungsraum Bochum wurde durch den Rat der Stadt Bochum in seiner 16. Sitzung am 21. Juni 2022 beschlossen. 

Hier können Sie die 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans herunterladen:

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