Aufbau und Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum
Am Ausbau der E-Ladeinfrastruktur möchte sich die Stadt nicht selbst durch die Errichtung und den Betrieb eigener E-Ladesäulen aktiv beteiligen. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Stadt angestrebt, den eigenverantwortlichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur durch private Investoren auf der Grundlage von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum lediglich zu steuern und zu gestalten.
Das gesamte Stadtgebiet wurde in statistische Viertel eingeteilt. Zunächst könnten 509 mögliche Ladepunkte für eine Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum entstehen. Der errechnete Bedarf wurde mit den bereits vorhandenen Ladepunkten abgeglichen. Interessierte Ladepunktbetreiber können auf der nachfolgenden Karte, die jeweils freien und verfügbaren statistischen Viertel für eine E-Ladesäule in Bochum erkennen.
Für die Errichtung und den Betrieb einer E-Ladesäule ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet Bochum bieten interessierten Anbietern von Ladeinfrastruktur die Möglichkeit, Standorte in einem offenen Wettbewerb zu beantragen. Die Richtlinie gibt dabei die erforderlichen Schritte und technischen wie rechtlichen Details vor.