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Dienstleistungen und Infos

Elektromobilität

Die Stadt Bochum fördert den Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum.

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Aufbau und Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum

Am Ausbau der E-Ladeinfrastruktur möchte sich die Stadt nicht selbst durch die Errichtung und den Betrieb eigener E-Ladesäulen aktiv beteiligen. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Stadt angestrebt, den eigenverantwortlichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur durch private Investoren auf der Grundlage von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum lediglich zu steuern und zu gestalten.

Das gesamte Stadtgebiet wurde in statistische Viertel eingeteilt. Zunächst könnten 509 mögliche Ladepunkte für eine Normalladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum entstehen. Der errechnete Bedarf wurde mit den bereits vorhandenen Ladepunkten abgeglichen. Interessierte Ladepunktbetreiber können auf der nachfolgenden Karte, die jeweils freien und verfügbaren statistischen Viertel für eine E-Ladesäule in Bochum erkennen.

Für die Errichtung und den Betrieb einer E-Ladesäule ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet Bochum bieten interessierten Anbietern von Ladeinfrastruktur die Möglichkeit, Standorte in einem offenen Wettbewerb zu beantragen. Die Richtlinie gibt dabei die erforderlichen Schritte und technischen wie rechtlichen Details vor.

Karte der freien/verfügbaren Viertel für E-Ladesäulen

Um die Vergabe der Flächen transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten und das Genehmigungsverfahren zu strukturieren, hat die Stadt Bochum eine Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet Bochum erarbeitet. Der Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur soll gesamtheitlich und strategisch erfolgen.

Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet Bochum

Die straßenrechtliche Verteilungsentscheidung sowie das Verteilungsverfahren sind in der Richtlinie unter Ziffer 6 und 7 detailliert beschrieben.

Das Verteilungsverfahren beginnt mit der Bekanntmachung.

Interessierte Ladepunktbetreiber können auf der oben dargestellten Karte die Anzahl der dort jeweils freien Ladepunkte erkennen. Eine interaktive Karte befindet sich zurzeit im Aufbau. Bei Rückfragen zur Karte nutzen Sie bitte ebenfalls die E-Mail-Adresse Ladeinfrastruktur@bochum.de.

Anträge sind mit Angaben über den Standort innerhalb des betroffenen statistischen Viertels schriftlich oder per E-Mail zu richten an:

Stadt Bochum
Tiefbauamt
Verwaltungsabteilung 66 1
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
E-Mail: Ladeinfrastruktur@bochum.de

Sofern ein Erlaubnisantrag schriftlich eingereicht wird, sind die vorgenannten Unterlagen zusätzlich digital als pdf-Dokument zu übermitteln (zum Beispiel per E-Mail). Andere Dokumentenformate können nicht berücksichtigt werden. Die Stadt wirkt erforderlichenfalls auf die Einreichung vollständiger Anträge hin.

Antragstellende können mehrere Standorte im gleichen Verfahren beantragen, jedoch nicht mehr als 50 E-Ladesäulen auf einmal.

Tiefbauamt

Frau Griwatz

E-Mail Adresse
Ladeinfrastruktur@bochum.de