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Dienstleistungen und Infos
https://serviceportal.bochum.de/

Bildung und Teilhabe

Informationen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB XII sowie Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach AsylBLG

Dienstleistungen und Infos

Wichtiger Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zugunsten der Sachbearbeitung, reine Sachstandsanfragen sowohl per E-Mail als auch telefonisch und auch bei persönlicher Vorsprache nicht beantwortet werden. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zu, sobald uns eine abschließende Bearbeitung möglich ist.

Aktueller Hinweis für Bürgergeld-Empfänger*innen

Zuständigkeit für Empfänger*innen von SGB II-Leistungen wechselt.
Ab dem 1. Februar 2025, ist für die Beantragung aller Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Empfänger*innen von Bürgergeld ausschließlich das Jobcenter zuständig. Für alle Anträge - egal welchen Zeitraum diese betreffen - wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter Bochum.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter jobcenter-bochum.de/but

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) berücksichtigt die Stadt Bochum bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Das bedeutet zusätzliches Geld für die Bildung und Teilhabe von Kindern aus sozialschwachen Familien mit geringem Einkommen.

Das Bildungspaket umfasst sowohl Leistungen für eintägige Ausflüge als auch für mehrtägige Fahrten an Schulen und Kindertageseinrichtungen. Hinzu kommt die Kostenübernahme für außerschulische Lernförderung sowie für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen (Kindergarten; Kindertagesstätte; Kindertagespflege) und Schulen. Ebenso erhält man einen Zuschuss zum Schulbedarf und die Kosten für Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule /Bildungsprofil einer Schule werden übernommen. Außerdem bietet das Bildungspaket Zuschüsse für soziale und kulturelle Teilhabe. Hierzu zählen beispielsweise Beiträge für Sport-, Spiel - oder kulturelle Vereine, Unterricht in künstlerischen Fächern, Aktivitäten der kulturellen Bildung wie Museumsbesuche oder Teilnahme an Ferienfreizeiten oder sonstige Aktivitäten in der Gemeinschaft.

Vorausgesetzt wird der Bezug einer der oben genannten Sozialleistungen (SGB XII- Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach AsylBLG.).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Hinweis:
Für Bezieher von SGB II-Leistungen (Bürgergeld) ist ab 1. Februar 2025 das Jobcenter Bochum zuständig.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter jobcenter-bochum.de/but

  • den jeweiligen aktuellen Leistungsbescheid der Sozialleistung
  • den Nachweis über die Teilnahme an der beantragten Maßnahme
  • aktuellen Aufenthaltstitel (bei Bezug von Leistungen nach AsyBLG)
  • Bei Antragstellung über but@bochum.de bitten wir Sie, die oben genannten Nachweise ausschließlich im pdf-Format zu versenden.

Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II finden Ansprechpersonen für die Beantragung beim Jobcenter Bochum. Für Empfänger*innen von  Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Stadt Bochum (Jugendamt) zuständig.
 

Jobcenter Bochum

Empfänger von Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II):

Adresse / Kontakt

Jobcenter Bochum
Bildung und Teilhabe

Philippstraße 3
44803 Bochum

Telefon: 0234 9363-1414
E-Mail: jobcenter-bochum.but@jobcenter-ge.de
Internet: https://jobcenter-bochum.de/but

Servicezeiten:

Täglich von 8 bis 12 Uhr (telefonische Beratung)

Jugendamt der Stadt Bochum

Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Bildung und Teilhabe
Beratungs- und Servicecenter
Viktoriastraße 14 c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1744
Faxnummer
0234 910-1923
E-Mail Adresse
but@bochum.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung wünschenswert. Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung. Telefonisch erreichen Sie uns dienstags bis freitags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr.

Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Der Service-Point des Jugendamtes befindet sich in der 3. Etage des Husemann Karrees.