Der Technische Betrieb der Stadt Bochum hat Mitte des Jahres 2021 den Arbeitsbereich „zentrale Schadnagerbekämpfung“ eingerichtet. Als interner Dienstleister agiert dieser seitdem bereichsübergreifend für alle städtischen Ämter, wobei rein ordnungsbehördliche Aufgaben bei den einzelnen Fachämtern verbleiben.
Als Besonderheit ist hervorzuheben, dass eine zentrale Stelle geschaffen wurde, wodurch die gesamte Organisation innerhalb der Stadtverwaltung vereinfacht und als Voraussetzung für eine wirksame Schadnagerbekämpfung gesehen wird. Auch ein effizientes Zusammenspiel von Eigen- und Fremdleistungen wird sich zukünftig positiv auswirken.
Schwerpunktmäßig wird die zentrale Schadnagerbekämpfung durch den Technischen Betrieb zukünftig auf beziehungsweise in allen städtischen Liegenschaften durchgeführt.
Die städtische Infrastruktur ist umfangreich und beinhaltet unter anderem rund:
- 80 öffentliche Schulen
- 32 Kinder- und Jugendeinrichtungen
- 300 Spielplätze
- 60 Sportanlagen
- 25 Friedhöfe
- 100 Park- und Grünanlagen
- Entwässerungsnetz mit circa 1.250 km Abwasserkanal und circa 32.000 Stück Revisionsschächten
Für Bekämpfungsmaßnahmen auf privaten, nicht städtischen Flächen gilt die Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO). In der BOSVO ist geregelt, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer auf privatem Grund und Boden selber für die Schadnager- beziehungsweise Schädlingsbekämpfung zuständig ist.