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Dienstleistungen und Infos

Finanzielle Förderung durch den Integrationsausschuss

Für die Integrationsarbeit von Vereinen und Initiativen stehen im Haushalt der Stadt Bochum Fördermittel zur Verfügung, über deren Vergabe entscheidet der Integrationsausschuss.

Dienstleistungen und Infos

Förderung 2024 geht in eine zweite Ausschreibung
(Die Frist für die Abgabe der Förderanträge endet am 23. April 2024.)

Der Integrationsausschuss legt jährlich ein Schwerpunktthema fest.

Das Schwerpunktthema lautet im Jahr 2024 „Dialog- und Begegnungsräume schaffen“

Richtlinien:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Die Förderung des Integrationsausschusses geht in eine zweite Ausschreibung!
Da die Fördermittel 2024 nicht vollständig vergeben werden konnten, haben Vereine und Initiativen, die noch keine Förderung für 2024 erhalten, die Möglichkeit, einen Projektantrag zu stellen.

Ziele und Aufgaben der Förderung

Die Stadt Bochum ist Lebensmittelpunkt von zahlreichen Menschen mit Migrationshintergrund. Zu einer erfolgreichen Integration in die Gesellschaft ist eine stetige kulturell ausgelegte Arbeit erforderlich. Der Integrationsausschuss unterstützt diese Arbeit in Form von:

  • Projektförderungen (Kategorie A)
  • Grundfinanzierungen (Kategorie B).

Jedes Jahr beschließt der Integrationsausschuss ein Schwerpunktthema für die Projektförderungen (Kategorie A). Für 2024 lautet das Schwerpunktthema:

Dialog- und Begegnungsräume schaffen

Ziel ist es, die Vereine und Initiativen in Bochum, die in der Migrations- und Integrationsarbeit tätig sind, bei dem Angebot von niedrigschwelligen Informationen und Hilfsangeboten zu unterstützen. 

Insbesondere soll es im Jahr 2024 darum gehen, unterschiedliche weltanschauliche und religiöse Gruppen und Perspektiven zusammenzubringen, um wechselseitiges Verständnis und konstruktive Auseinandersetzungen zu fördern.

Antragsverfahren

Es ist ein schriftlicher Antrag in Papierform an Stadt Bochum, Kommunales Integrationszentrum zu stellen. Das Antragsformular wird vom Kommunalen Integrationszentrum zur Verfügung gestellt. Die Frist für die Abgabe der Anträge endet am 23. April 2024.

Antragsvoraussetzungen

Das Antragsformular inklusive Kosten- und Finanzierungsplan ist vollständig auszufüllen.

Bei Erstanträgen sind zusätzlich einzureichen:

  • allgemeine Darstellung der Migrations- und Integrationsarbeit des Vereins oder der Initiative,
  • Satzung des Vereins,
  • Informationsschriften (zum Beispiel Flyer).

Bei Satzungsänderungen ist die neue Satzung einzureichen.

Die Höhe der beantragten Fördersumme ist darin ebenso auszuweisen wie eine Erklärung, dass eine Finanzierung aus Eigenmitteln nicht möglich ist und alle nicht städtischen Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Bitte beachten Sie die Richtlinien.
Für die Beschreibung des Projektes müssen im Formular noch zusätzliche Angaben gemacht werden: Das Projekt sollte im Hinblick auf Ziele, geplante Aktivitäten, Zielgruppen oder Ähnliches beschrieben werden. 

Teilnahmeberechtigte

Berechtigte für die Förderung sind alle Vereine und Initiativen, die 

  • mit ihrem Projekt die Migrations- und Integrationsarbeit unterstützen;
  • die Kosten nicht aus eigenen Mitteln decken können;
  • die Kosten nicht aus Mitteln anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts decken können;
  • keine anderen städtischen Haushaltsmittel beantragt und gewährt bekommen haben;
  • die Leitung/Geschäftsführung ehrenamtlich besetzt haben.

Informationen zum Bewilligungsverfahren

Die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses werden von der Verwaltung und dem Entscheidungsgremium für die Förderung durch den Integrationsausschuss geprüft. Der Integrationsausschuss entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Über die Entscheidung zu den jeweiligen Anträgen erfolgt eine schriftliche Mitteilung.

Auszahlungsverfahren

Der Verwendungsnachweis ist vor Auszahlung des Zuschusses einzureichen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Ausgezahlt werden nur Fördermittel, die bei der Prüfung des Verwendungsnachweises anerkannt wurden. Sollte eine Vorfinanzierung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine Abschlagszahlung erfolgen.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Auszahlungsantrag
  • Sachbericht
  • Liste der Originalbelege
  • Originalbelegen für alle Kosten, die Sie mit Fördermitteln beglichen haben – beispielsweise Rechnungen, Quittungen oder Überweisungsbelege.

Das Kommunale Integrationszentrum freut sich auf Ihre Anträge!

KOMM-AN NRW
Kommunales Integrationszentrum

Frau Schilling

Telefonnummer
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Eingang zur Stadtverwaltung im Husemann Karree in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Das KI Bochum befindet sich in der 6. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.